Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Die Richter gaben einer Klage der
EU-Kommission gegen Griechenland recht. (Rechtssache C-91/18)
Es geht um Tsipouro oder Tsikoudià genannte Schnäpse, die in Nordgriechenland und auf Kreta von kleinen Brennereien aus Trester hergestellt werden, also aus Traubenresten. Griechenland gewährte den kleinen Herstellern einen um die Hälfte ermäßigten Verbrauchssteuersatz auf den verwendeten Ethylalkohol und einen ebenfalls stark ermäßigten Steuersatz auf die Herstellung.
Der Gerichtshof bestätigte jetzt die Auffassung der EU-Kommission, dass Griechenland damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Demnach müssen bei der Herstellung von alkoholischen Getränken einheitliche Steuersätze angewendet werden. Griechenland begünstige die im eigenen Land hergestellten Spirituosen und benachteilige damit die Konkurrenz aus anderen EU-Ländern, hatte die EU-Kommission argumentiert.