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28.02.2019 | 07:45 | Kuh-Gipfel 
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Tödliche Kuh-Attacke: Österreich lehnt Hundeverbot auf Almen ab

Innsbruck - Ein mögliches Hundeverbot auf Almen in Österreich als Reaktion auf die rechtlichen Folgen einer tödlichen Kuh-Attacke ist vom Tisch.

Tödliche Kuh-Attacke
(c) proplanta
«Wir wollen kein Land der Verbote sein», sagte der Tiroler Ministerpräsident Günther Platter (ÖVP) am Donnerstag nach einem «Kuh-Gipfel» in Innsbruck. Es könne auch nicht sein, dass Almen nun eingezäunt würden. Vielmehr sei den Landwirten durch eine umfassende Versicherung zu helfen, dass sie durch solche Vorfälle nicht ruiniert würden.

Generell gelte es, auf mehr Eigenverantwortung zu setzen. Auf den Almen sollten «Regeln des Miteinanders» für ein Verhalten sorgen, das die Interessen von Tourismus und Landwirtschaft berücksichtige. Anlass der Debatte ist ein Urteil, das den Hinterbliebenen einer deutschen Hundehalterin, die bei einer Kuh-Attacke ums Leben gekommen war, 180.000 Euro Schadenersatz und Rentenzahlungen zugesprochen hatte.

2014 war eine 45-Jährige aus Bad Dürkheim, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Die Tiere wollten ihre Kälber vor dem Hund schützen. Das Gericht meinte, der Landwirt hätte aufgrund des vielbegangenen Wegs nicht nur Warnschilder, sondern auch einen Zaun aufstellen müssen. Das Urteil hatte für große Verunsicherung bei den Bauern gesorgt, die auch ein Hundeverbot ins Spiel gebracht hatten.
dpa
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arno geyer schrieb am 10.03.2019 21:24 Uhrzustimmen(20) widersprechen(5)
zu maximilian - sie haben doch den knall immer noch nicht gehört . "übersubventionierter bauer " ? subvention der Bauern ist eine subvention der lebensmitelpreise , " damit die bauern billiges essen kaufen können " ? ?? sie max... . zahlen nach glaubhafter marktforschung nur noch 10-15 % ihres einkommens für die grundnahrungsmittel die sie brauchen .je nach verarbeitung nach dem bauern wirds teurer .aber dann haste weniger arbeit mit der zubereitung , vielleicht mehr luxsus und mehr" freizeit ". dann kannste mal versuchen löcher zu graben auf der alm , für den zaun . die kuhrassen , die in den bergen gehalten werden , sind von natur aus und von der züchtung her ,ruhig und ausgeglichen . aber manche haben was gegen hunde ,und verteidigen ihre kälber und artgenossen . böse ,böse kann ja keiner wissen ? . aber der mensch kann sich informieren . frag mal einen der da wohnt /die wissen das. frag mal die bauern /die warten auf ein vernünftiges gespräch mit dir .als bauernhasser kannste goggeln , das turistenbüro anrufen / die wissen das . aber kommen und verlangen " ich will ,ich hab bezahlt, ich bin kunde/ könig ,ich mach was ich will , es ist mein urlaub . dann fahr an die nordsee ,schwimm 1000 m ( im 90° winkel zur küste , für " dummbacken " ) raus und verklag den schäfer der die deiche mit seinen schafen pflegt . der kriegt auch subventionen . den bauern trifft eine mitschuld ohne zweifel .er hätte am weg schilder aufstellen müssen , um zu warnen vor unwissenden kühen ( der bellt nur ,beißt nicht ) und für unwissende touristen .( schild din norm nr.1658 wetterfest und kompostierbar ? ) der tod der frau und das leid der familie wollte ich nicht schmälern oder ins lächerliche ziehen . doch kann ich nicht ruhig sein bei den pauschalen anfeindungen gegen die bauern . ich kann nur jedem raten , geh hin und frag . und wen du willst, verstehst du was wir für dich leisten
maximilian schrieb am 03.03.2019 17:46 Uhrzustimmen(5) widersprechen(24)
Der auch in Österreich übersubventionierte Bauer ist als Tierhalter für seine Tiere verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Tieren nicht mehr Gefahr ausgeht als durch die Tiergefahr üblich. Eine Abzäunung hätte den Schaden zu seinen Lasten verhindern können. Jedenfalls an einem vielbegangenen Wanderweg. Ich bezweifle, dass der Bauer ruiniert ist, weil niemand wirklich weiß wieviel Bauern anhand der ausufernden Subventionspraxis tatsächlich verdienen. Hätte es ein bedeutendes Mitverschulden der Wanderin gegeben, so hätte das Gericht dies festgestellt. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zeigt sichdarin, dass die Allgemeinheit zumindest auf den Wanderwegen die Almweiden betreten darf.
NOSA67 schrieb am 01.03.2019 09:10 Uhrzustimmen(25) widersprechen(5)
Gibt es jetzt noch einen Bauer in Österreich der seine Weiden nicht gesperrt hat? Da hab ich dann kein Verständnis. Betreten verboten!!!!!
deereblau schrieb am 28.02.2019 21:10 Uhrzustimmen(28) widersprechen(5)
das urteil ist ungerecht,die urlauber dringen in eine fremde weide mit mutterkühen ein und haben auch noch ihren kötter dabei und der bauer soll zahlen weil diese leute alle hinweise mißachtet haben. da gehören die urlauber bestraft und nicht der bauer.
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