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30.11.2007 | 08:48

Verwaltungsaufwand durch Cross-Compliance-Regelung ist gering

Brüssel - Der bürokratische Aufwand, den die verpflichtenden Standards in den Bereichen Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz (die so genannte Cross-Compliance) verursachen, ist laut einem neuen, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Bericht sehr gering.

Akten
(c) proplanta
Der Bericht stützt sich auf Untersuchungen in fünf Mitgliedstaaten, die außerdem gezeigt haben, dass auch das von den einzelnen Mitgliedstaaten gewählte Modell für die Anwendung der Betriebsprämienregelung nur einen sehr geringen Einfluss auf den Verwaltungsaufwand der Landwirte hat. Diese Ergebnisse und die Vorschläge für die Vereinfachung der GAP in der vor kurzem vorgelegten Mitteilung über den GAP-Gesundheitscheck sind eine gute Ausgangsbasis, um bis 2012 das Ziel eines Bürokratieabbaus um 25 % zu erreichen.

Kommissionsmitglied Mariann Fischer Boel, zuständig für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, kommentierte den Bericht wie folgt: „Unseren Landwirten das Leben zu erleichtern, liegt mir ganz besonders am Herzen. Diese Studie zeigt, dass eine vernünftige und pragmatische Umsetzung der Betriebsprämien- und der Cross-Compliance-Regelung den Landwirten das Leben wirklich deutlich erleichtern kann. Wir werden die Ergebnisse des Berichts bei der weiteren GAP-Vereinfachung sehr genau berücksichtigen. Und ich bin sicher, dass der Gesundheitscheck hier einen wichtigen Beitrag leisten kann.“

Die Studie, die Teil des Aktionsprogramms der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union ist, wurde von Ramboll Management in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland und Italien für die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung durchgeführt. Die Studie befasst sich mit dem Verwaltungsaufwand, der sich für die Landwirte aus der Betriebsprämienregelung und den Cross-Compliance-Auflagen ergibt, und prüft die Lage in Mitgliedstaaten, die sich für die Umsetzung der GAP-Reform von 2003 für unterschiedliche Modelle entschieden haben. Wichtigstes Ziel des Aktionsprogramms ist eine Verringerung des mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungsaufwands um 25 % bis 2012.

Ein überraschendes Ergebnis der Studie ist, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand durch die Cross-Compliance sehr gering ist. Unter Cross-Compliance versteht man die verpflichtenden Regeln, die die Landwirte einhalten müssen, um die EU-Beihilfen in voller Höhe zu erhalten. Der Einfluss des für die Umsetzung der Betriebsprämienregelung gewählten Modells (historische oder regionale Bezugsgrößen, Kombimodell, statisch oder dynamisch) ist ebenfalls sehr viel geringer als erwartet. Kurz gesagt zeigt die Studie, dass die Belastung der Landwirte stark von der praktischen Umsetzung der Betriebsprämienregelung und sehr viel weniger mit dem gewählten Umsetzungsmodell zu tun hat.

Fragen wie die, ob vorausgefüllte Formulare verwendet werden, ob eine Bearbeitung per Computer möglich ist, wie viele Formulare und Vordrucke es gibt, ob das Kartenmaterial gut ist, ob angemessene Beratungsdienste vorhanden sind und wie sie organisiert sind, haben direkte Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand. In der Studie heißt es aber auch, dass jede Auflage, die sich aus den EU-Vorschriften ergibt, Kosten verursacht, und nennt als Beispiele die so genannte Zehnmonatsregel, die Flächenstilllegung, die Energiepflanzenprämie usw.

In der Studie werden aber nicht nur die bürokratischen Belastungen beschrieben und bewertet, sie enthält darüber hinaus auch erste Vorschläge für Vereinfachungen. Mit vielen der bürokratischen Ärgernisse, die die Landwirte in der Studie erwähnen, wird sich die Kommission im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks befassen, etwa mit der möglichen Abschaffung der Flächenstilllegung, der Vereinfachung von Übertragungen (Flächen und Ansprüche) und mit bestimmten Vorschriften betreffend die Meldung von Flächen. (PD)
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