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06.09.2019 | 01:47 | Riesenanlage 

Baustopp für Brandenburger Hähnchenmastanlage dauert weiter an

Wittstock / Dosse - Die Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) darf auch weiterhin nicht gebaut werden.

Geflügelmast
Weiter Baustopp für Brandenburger Hähnchenmastanlage. (c) proplanta
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. In der Anlage sollten über 300.000 Hühner gehalten werden.

Der Betrieb hatte bereits im November 2012 die Genehmigung zur Errichtung erhalten - jedoch nur befristet auf ein Jahr. Der Betreiber beantragte später die Verlängerung. Außerdem änderte er das Vorhaben von Kurz- auf Langmast.

Bei der Kurzmast werden die Tiere nach rund 30 Tagen aus der Mast genommen und geschlachtet - bei der Langmast sind es rund 40 Tage. Dagegen hatte der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) geklagt.

Die Umstellung von Kurz- auf Langmast führe zu einem erheblichen Anstieg der Emissionen, argumentierten die Naturschützer. Die längere Mastdauer sei für die Tiere besonders quälend; so würden sie größer, stünden dadurch enger zusammen und länger auf ihrem Kot. Außerdem führe der Betrieb der Anlage zur Zerstörung von Biotopen. Die Klage war erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Potsdam und das OVG stoppten die Errichtung des Betriebes im Eilverfahren.

Das Verwaltungsgericht entschied außerdem, die Verlängerung der Genehmigung sei rechtswidrig. Dagegen legten der Betreiber und das Landesamt für Umwelt Berufung ein, die das OVG nun zurückwies. Durch das geänderte Vorhaben kommen unzulässige Stickstoffablagerungen im Bereich geschützter Biotope ernsthaft in Betracht, so die Begründung des Gerichts. Der Betreiber habe dies nicht hinreichend überprüft.

«Derartige Riesenanlagen, in denen die Tiere in wenigen Wochen ohne Kontakt zur Umgebung und unter industriellen Bedingungen hochgemästet werden, sind mit den heutigen Vorstellungen von Tier- und Umweltschutz nicht vereinbar», so NABU-Vorsitzender, Friedhelm Schmitz-Jersch. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
dpa/bb
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