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07.06.2019 | 02:19 | Futterknappheit bei Tierhaltern 

Hoffnung auf gute Ernte in Mecklenburg-Vorpommern schwindet

Schwerin - Im Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat gestern auf Initiative des zuständigen Ministers Dr. Till Backhaus eine erste Beratung zur Erntesituation 2019 mit Vertretern des Landesbauernverbandes und von Biopark e.V., stellvertretend für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe stattgefunden.

Ernteprognose 2019
Hoffnung auf gute Ernte schwindet - Futterknappheit bei Tierhaltern. (c) proplanta
„Auch wenn wir derzeit noch keine verlässliche und differenzierte Ertragseinschätzung geben können, so lässt sich feststellen, dass auch in diesem Jahr wieder extreme Witterungsbedingungen wie zu wenig Niederschlag und Bodenfröste bis weit in den Mai hinein zu einem verzögerten Pflanzenwachstum beigetragen haben“, resümierte der Minister.

Die Ausgangsbedingungen für eine ertragsreiche Ernte seien je nach Wasserverfügbarkeit und Niederschlagshäufigkeit regional sehr unterschiedlich.

Eine besondere Betroffenheit lasse sich aber bereits jetzt bei den Tierhaltern im Land erkennen, so der Minister. Ihnen stehe nicht ausreichend Futter und oft auch nur in geringer Qualität zur Verfügung. Grund hierfür seien drei schlechte Erntejahre in Folge. Und auch die aktuellen Witterungsverhältnisse würden die Hoffnung auf gute Erträge schwinden lassen.

„In dieser Situation ist es wichtig, dass wir die Entwicklungen kontinuierlich bewerten um daraus auch schnell Schlussfolgerungen ableiten zu können. Deshalb wird diese Arbeitsgruppe nun regelmäßig zusammenkommen“, sagte Backhaus. Er appellierte an die Landwirte sich gegenseitig helfen, insbesondere um der Futterknappheit zu begegnen und begrüßte die Pläne des Bauernverbandes auch in diesem Jahr wieder eine Futterbörse organisieren zu wollen. Dadurch könnten Kontakte zwischen Landwirte mit zu viel und zu wenig Futter hergestellt und Futtermengen verteilt werden.

Er wies zudem darauf hin, dass Landwirte bei Futterknappheit ab dem 1. Juli die Möglichkeit haben, ohne besondere Genehmigung auf einem Puffer- oder Feldrand eine Beweidung oder Mahd durchzuführen. Dabei ist aber sicherzustellen, dass dieser Bereich weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. Dies gilt ebenso für Streifen an Waldrändern.

Mit Blick auf die angeschlagene Finanzlage vieler Betriebe versicherte er, dass die Zahlungen für die Agrarförderung aus der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik fristgerecht auf den Konten der Landwirte landen werden und auch die Abschlusszahlungen aus dem Dürreprogramm 2018 kontinuierlich fließen werden.
Regierung-mv
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