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30.06.2018 | 08:15 | Düngeverordnung 

Organische Düngermenge am Düngebedarf orientieren

Osnabrück - Die Düngegesetzgebung soll zukünftig einen stärkeren Ausgleich zwischen landwirtschaftlicher Produktion sowie Umwelt- und Ressourcenschutz gewährleisten.

Organischer Dünger
Einsatz organischer Dünger konsequent am Düngebedarf orientieren. (c) proplanta
Für den Nährstoff Phosphor (P) sind dessen vergleichsweise hoher Bedarf für ein optimales Pflanzenwachstum einerseits und dessen begrenzte Reserven sowie dessen Rolle an der Eutrophierung der Gewässer in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen andererseits von besonderer Bedeutung.

In einer Tagung des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK) zur wissenschaftlichen Bewertung der P-Düngung im Kontext der neuen Düngeverordnung wies Prof. Dr. Franz Wiesler von der LUFA in Speyer ausdrücklich darauf hin, dass die Ernährung der Nutzpflanzen sicherzustellen sei.

Im Falle von P werden mit den neuen Rechtsvorschriften Zielkonflikte zwischen der Tierproduktion, weniger der Pflanzenproduktion, und dem Umwelt- und Ressourcenschutz deutlich.

Phosphor ist in vielen landwirtschaftlichen Produktionssystemen einer der das Wachstum an stärksten begrenzenden Faktoren. Eine langjährig nicht bedarfsgerechte Düngung führt dazu, dass Ertragspotentiale nicht ausgeschöpft werden.

Grundsätzlich könnte nach einem Standpunkt des Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen aus 2015 allein mit Wirtschaftsdüngern und Gärresten etwa die Hälfte des P-Bedarfs der deutschen Pflanzenproduktion gedeckt werden. Da diese Dünger aber regional sehr unterschiedlich anfallen, kommt es in manchen Regionen, vor allem mit hohem Tierbestand, zu P-Überschüssen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und den damit einhergehenden Umweltproblemen. Könnte man diese Dünger anderenorts einsetzen, würde das zu großen Einsparungen von mineralischen P-Düngern führen, meinte Wiesler.

Aus wissenschaftlicher Sicht sei die Verpflichtung zur Durchführung einer schriftlichen und verbindlichen Düngebedarfsermittlung ein Fortschritt, der uneingeschränkt zu begrüßen sei. Es bestehe, so Wiesler, weitgehend Konsens, bei der Ermittlung des Düngebedarfs die im  Boden verfügbare P-Menge zu berücksichtigen.

Die Billigung einer P-Düngung bis zur Höhe der Abfuhr auf Böden mit mehr als 20 mg P2O5 sei aus Sicht der Pflanzenernährung aber nicht erforderlich und aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes sehr kritisch zu beurteilen. Der ab 2018 unabhängig von der im Boden verfügbaren P-Menge einzuhaltende Kontrollwert in Höhe von maximal 10 kg P2O5 je Hektar und Jahr schränkt aber die Möglichkeiten ein, P-arme Böden aufzudüngen. Das weiche von bewährten Strategien zur Verbesserung der Ertragsfähigkeit der Böden ab.

Auf hoch versorgten Böden müsse eine P-Düngung unterhalb der Abfuhr eingehalten werden. Die Basis sollten die neuen Richtwerte der VDLUFA (Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten) liefern. Wiesler wertet es als Nachteil, dass die Düngeverordnung keine bundeseinheitlichen P-Bedarfswerte vorgibt.

Die P-Düngung könne in Gebieten mit durch P belasteten Oberflächengewässern durch die Übertragung von Befugnissen an die Landesregierungen zwar stärker reglementiert werden. Die Vorgehensweise und die Auswahl von Gebieten, in denen zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung von P-Austrägen erforderlich sind, befinden sich in den Bundesländern allerdings erst in den Anfängen.
dmk
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