„Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).“
Bei der Anwendung in Freilandkulturen entfällt somit die Einhaltung eines unbehandelten Randstreifens von 5 Metern im Feld. Wenn sichergestellt ist, dass kein
Schneckenkorn auf den Feldsaum gelangt, kann Limares Techno randscharf gestreut werden.
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 10.09.2018)