Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen.
Am 17. Januar 2019 hat das
BVL die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon, auch vertrieben als KUSTI, zur Anwendung an Teekräutern widerrufen. Außerdem sind die Anwendungen an Salaten und Dill ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen.
( Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2019)