Die Hoffnung der Bundesregierung und einiger Länder, Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, sei endgültig gescheitert, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch. Städte und Länder müssten nun für die Einhaltung der Grenzwerte handeln und könnten nicht länger durch «absurde Mittelwertbildungen» die Belastung der städtischen Atemluft schönrechnen. Resch bekräftigte die Forderung nach Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (
EuGH) gelten beim Messen von Luftschadstoffen strenge Vorgaben. Schon das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Die Linke-Verkehrspolitikerin Ingrid Remmers sagte: «Nicht die Grenzwerte sind in Frage zu stellen, sondern die Besetzung des Verkehrsministerpostens.» Die Taktik von Ressortchef Andreas Scheuer (CSU), Grenzwerte anzuzweifeln und Messgeräte hin- und herzuschieben, sei gescheitert.
Der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte dagegen, nun müsse man noch mehr hinterfragen, wie in Deutschland gemessen werde. Die Bundesregierung müsse aus dem Urteil Konsequenzen ziehen und die Messvorschriften bundesweit vereinheitlichen. «Wenn weiterhin nicht gehandelt wird, kommen sonst noch mehr unnötige Fahrverbote.»
Verkehrsminister Hermann begrüßt Urteil zu MessstationenDer baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sieht die Politik der Landesregierung durch das europäische Urteil zu Schadstoffmessungen bestätigt. «Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben unsere Linie in Baden-Württemberg voll bestätigt», teilte er am Mittwoch mit. Das Urteil sei definitiv.
«Unsere Kritiker sollten dieses Urteil und unsere Position zur Kenntnis nehmen und die leidige
Diskussion um die Standorte der Messstationen endlich beenden.»
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten beim Messen von Luftschadstoffen strenge Vorgaben. Schon das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg.