Sogenannte Rissgutachter kamen nach Begutachtungen der
Kadaver vor Ort zwar zu dem Schluss, dass der Beutegreifer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Verursacher auszuschließen sei. Doch genetische Untersuchungen haben dafür bisher keine Belege geliefert, wie es aus dem Umweltministerium und dem zuständigen Landesamt (TLUBN) hieß.
In zwei Fällen im April stünden die Analysen noch aus, in einem weiteren Fall im März habe sich die Probe nicht bestimmen lassen.
Derweil berichtete der betroffene
Züchter Heinz Bley von einem vierten, eineinhalb Tage alten Fohlen, das am Montag nahe dem Ohrdrufer Ortsteil Crawinkel gerissen worden sei. Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen gejagt werden.
Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass die Laborauswertungen von vermutlich gerissenen Schafen, Ziegen und anderen Tieren entnommenen Proben ergebnislos bleiben. Das Zeitfenster, um verwertbares Material zu entnehmen, sei kurz, sagte ein Sprecher des TLUBN. Mindestens innerhalb der ersten 24 Stunden nach einem Riss sollte eine Probe entnommen werden, um überhaupt eine Chance auf Auswertung zu haben.
Noch schwieriger würden die Untersuchungen, wenn sich mehrere Tierarten - Aasfresser etwa - an einem Kadaver bedienten.
Diese Proben nehmen in der Regel die Rissgutachter. Sie werden als unabhängige Experten hinzugerufen, um zu klären, ob es sich tatsächlich um einen Riss durch einen Wolf handelt. Dafür begutachten sie etwa die Wunden an einem Kadaver.
In Thüringen gibt es bisher nur eine nachgewiesene Wölfin mit festem Revier auf dem Truppenübungsplatz bei Ohrdruf. Mischlinge, die ein Haushund mit ihr zeugte, sind inzwischen zum Zweck des Artenschutzes geschossen worden oder leben zumindest scheinbar nicht mehr bei ihrer Mutter. Nach Expertenauffassung können etwa auch andere Artgenossen auf Wanderschaft für Risse verantwortlich sein.
Im Falle der gerissenen Fohlen seien viele Verursacher denkbar, sagte Silvester Tamàs, Wolfsexperte von Nabu Thüringen. So sei etwa noch nicht auszuschließen, dass es die Ohrdrufer Wölfin oder ein doch noch verbliebener Mischling auf die jungen Pferde als vermeintlich leichte Beute abgesehen hatten.
Auch für vom Wolf gerissene Fohlen kann das Land prinzipiell Entschädigungen zahlen, hieß es aus dem Umweltministerium. Das gelte nicht nur für Schafe oder Ziegen. Voraussetzung sei aber ein entsprechender Antrag und das amtliche Ergebnis, dass der Tod eben auf einen
Wolfsangriff zurückzuführen sei. Fehlt wie im Falle des ersten bekannten getöteten Fohlens der genetische Nachweis, werde in der Regel der Einschätzung der Rissgutachter gefolgt.