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25.10.2018 | 13:53 | Schadenersatz 

Klage von Solar-Millennium-Mitgründer gegen Zeitung abgewiesen

Nürnberg - Die Klage eines Mitgründers von Solar Millennium gegen die «Süddeutsche Zeitung» (SZ) auf Schadenersatz in Millionenhöhe ist abgewiesen worden.

Schadenersatzklage
Ein Geschäftsmann hatte die «Süddeutsche Zeitung» auf fast 80 Millionen Euro Schadenersatz verklagt: Wegen eines Artikels der Zeitung sei ihm ein Deal in Millionenhöhe geplatzt, behauptete er. Vor Gericht bekam er jedoch nicht recht. (c) Franz Metelec - fotolia.com
Das gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht in Nürnberg, Monika Bieber, am Donnerstag bekannt. Der Kläger hatte in dem Zivilprozess 78,4 Millionen Euro Schadenersatz von der Zeitung wegen eines kritischen Artikels verlangt. Angeblich sei ihm dadurch ein wichtiges Investorengeschäft ebenfalls in Millionenhöhe geplatzt, hatte er bei Prozessauftakt angegeben.

«Aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen konnten wir nicht die Überzeugung gewinnen, dass dieser Artikel tatsächlich kausal war», sagte Richterin Bieber. In dem SZ-Text vom Juni 2013 war es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen gegangen. Einen Tag später hatte der Schweizer «Tagesanzeiger» einen Text veröffentlicht, der sich auf den SZ-Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen; daraufhin wurden die Verhandlungen über das Geschäft abgebrochen.

Zwischen beiden Texten habe es jedoch gravierende Unterschiede gegeben, sagte die Richterin. Im Schweizer Text sei der Kläger namentlich genannt worden, in der SZ nicht. Außerdem sei hier als Tatsache dargestellt worden, was in der SZ viel vorsichtiger formuliert gewesen sei. Den Artikel in der «Süddeutschen» hätten die Verhandlungspartner zudem nie gelesen, betonte die Richterin. Sie sagte, der Artikel in der SZ sei daher «nicht ausschlaggebend» gewesen.

Beim Prozessauftakt im Februar hatte der Anwalt der «Süddeutschen Zeitung» betont, dass der Artikel keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten habe. Schadenersatzforderungen in einer solchen Höhe hätten auf Journalisten einen «erheblichen Einschüchterungseffekt». Er bezeichnete die Klage daher als «erheblichen Angriff auf die Pressefreiheit». Wenn solche Klagen Schule machten, könne die Presse nicht mehr richtig arbeiten.
dpa
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