Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
   26.02.2018 | 15:21 | Gewerbestromanbieter 

Energiesparen in der Landwirtschaft: Diese Maßnahmen sind förderfähig

Ein landwirtschaftlicher Betrieb verbraucht so viel Strom, dass dieser Zugang zu vergünstigtem Gewerbestrom erhält. Die Vorgaben dazu legen die Gewerbestromanbieter selber fest.

Energiesparen
Bild vergrößern
(c) proplanta
Die Eingangshürde ist in der Regel der Bezug einer Mindestanzahl von Kilowattstunden. Während manche Anbieter einen Mindestbezug von 100.000 kWh voraussetzen, gibt es auch Lieferanten, die wesentlich darunterliegen. Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, in einem landwirtschaftlichen Betrieb Strom und damit Geld zu sparen und beginnt mit der Betrachtung der Stromanbieter.

Stromanbieter vergleichen spart Kosten

Der Wechsel des Stromanbieters vermindert zwar nicht den Stromverbrauch, wirkt sich aber spürbar auf die Kosten aus. Es ist der schnellste und direkteste Weg zum Geldsparen in einem landwirtschaftlichen Betrieb, die Anbieter von Gewerbestrom auf stromvergleich.de miteinander zu vergleichen. Die Durchführung ist einfach. Interessenten tragen lediglich den geschätzten durchschnittlichen Stromverbrauch pro Jahr ein und ergänzen ihre Postleitzahl. Der Vergleichsrechner liefert eine Liste regional verfügbarer Gewerbestromanbieter und zeigt zugleich die Ersparnis an, die sich im Bestfall ergeben könnte. Der Vergleichsrechner wurde vom TÜV Saarland getestet und erhielt die Note GUT (1,8) in punkto Kundenzufriedenheit. Ein Stromanbieterwechsel kann sehr lohnend sein, es bedarf aber immer der Einzelfallprüfung und der Vergleich der Kosten des aktuellen Anbieters mit denen des potentiellen neuen Anbieters.

Energiesparmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz vornehmen wollen, sollten sich vorab über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Die Investitionen sind aus Sicht der Bundesregierung generell zuschussfähig und sie gibt vor, welche konkreten Maßnahmen sie unterstützt. Damit Landwirte hier kein Geld verschenken, ist das Studium der Förderrichtlinien mit dem Namen Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ratsam. An den darin verankerten förderfähigen Investitionsmaßnahmen orientieren sich die Empfehlungen dieses Beitrags.

Die Richtlinie erlaubt generell den Austausch oder die Modernisierung bestehender Anlagen und Aggregate durch hocheffiziente Technologien. Welche Technik damit im Einzelnen gemeint ist, hängt vom jeweiligen Investitionsgegenstand ab.

Bevor ein landwirtschaftlicher Betrieb einen Antrag auf Förderung stellt, empfiehlt sich der Anruf bei der Förderstelle. Es handelt sich um die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit Sitz in Bonn. Unter foerderdatenbank.de ist die aktuellste Version des offiziellen Förderprogramms zu finden. Rechts neben der Übersicht, sind die Kontaktdaten im Detail angegeben. Die folgenden Maßnahmen sind gemäß geltender Richtlinie förderfähig (Stand 22.08.2016, Geltungszeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2018):

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen und Ventilatoren
  • Kältemaschinen/Anlagen zur Kälteerzeugung
  • Wärmespeicher
  • Veränderungen der Gewächshaushülle (z. B. von Einfachverglasung Mehrfachverglasung/Mehrfachbedachung)
  • Installation von Energieschirmen in einem bestehenden Treibhaus
  • Installation eines Vorkühlers für die Milchkühlanlage
  • computergestützte Klimaregelung in Verbindung mit energieeffizienter Regelstrategie
  • Optimierung bestehender Energiekonzepte im Betrieb
  • Neubau von Gewächshäusern und anderer Gebäude zur pflanzlichen Erzeugung im Niedrigenergiestandard

Gemäß geltender Richtlinie wird auch die Installation von LED-Belichtungssystemen als förderfähig eingestuft, doch auf den Seiten der zuständigen Förderstelle BLE ist zu lesen, dass die Frist zur Antragstellung dafür am 31.12.2016 endete. Die Angabe scheint nicht mehr aktuell zu sein, zumal die offizielle Richtlinie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie anderes ausweist. Deshalb an dieser Stelle der Rat: Wer ein LED-Belichtungssystem zur Assimilationsbelichtung installieren will, sollte direkt Kontakt zur Förderstelle aufnehmen und konkret nachfragen. Es ist durchaus möglich, dass im laufenden Jahr 2018 die Fördertöpfe soweit gefüllt sind, das Geld für diese Maßnahme bewilligt werden könnte.

Energieeinsparpotenzial feststellen

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber sind Experten auf ihrem Gebiet, können jedoch nicht das Energieeinsparpotenzial feststellen, was sich in ihrem Betrieb ergibt. Auch daran wird im Rahmen des Förderprogramms gedacht. Es besteht die Möglichkeit, Profis zu beauftragen, die ein Energiesparkonzept entwickeln, das auf die individuelle Ausgangslage des Betriebs Rücksicht nimmt. Proplanta hat bereits öfter über Energiechecks berichtet.

Nicht jeder Energieberater darf diese Aufgabe erfüllen. Er muss im Sinne der Richtlinie zugelassen sein und er muss unabhängig von Produkten, Anbietern, Herstellern und Vertriebskonzepten neutral beraten. Eine Liste zugelassener Energieberater ist unter ble.de verfügbar. Ganz unten auf der Seite befindet sich der Bereich „Downloads“, wo eine Excel-Liste hinterlegt ist. Derzeit sind über 240 Berater aus ganz Deutschland gelistet (Stand 18.01.2018).

Alle vom Energieberater vorgeschlagenen Maßnahmen müssen eine Mindesteinsparung erreichen, Hierzu gibt es konkrete Vorgaben, die der Energieberater zu berücksichtigen hat. Im Folgenden beispielhaft ein Auszug aus den aktuellen Richtlinien zu den Erfordernissen förderfähiger, hocheffizienter Elektromotoren und Antriebe. Hocheffiziente Elektromotoren und Antriebe werde dort wie folgt definiert:

„Elektromotoren, deren Nennausgangsleistung unterhalb von 0,75 KW liegt, müssen eine Nenn-Mindesteffizienz größer gleich 82,4 % nach dem Verfahren in Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009 nachweisen.“

In der Folge bedeutet das, dass der antragstellende landwirtschaftlich Betrieb einen Zuschuss auf einen Elektromotor bekommt, der diese Maßgaben erfüllt. Das ist anhand der Rechnung über den Kauf und die Installation nachzuweisen, denn der Zuschuss erfolgt generell erst, nachdem der Landwirt selbst in Vorleistung gegangen ist.

Die aufgeführte EG-Verordnung ist unter eur-lex.europa.eu zu finden. Landwirte müssen sich nicht im Detail mit dieser Richtlinie beschäftigen, das ist die Aufgabe der Energieeffizienzexperten. Wer Interesse an einer geförderten Beratung und an geförderten Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen hat, sollte zuerst Kontakt zu einem der spezialisierten, zertifizierten Berater aufnehmen.

Das Ergebnis der Beratung ist ein Energiekonzept, das eine Systembeschreibung enthält, welches die Grenzen und den Status quo zum Zeitpunkt der Analyse beinhaltet. Es werden Betriebsstunden aufgeführt und Informationen zur aktuell vorhandenen Messtechnik, zu den laufenden Kennzahlen und Energieströmen. Auf Grundlage der ermittelten Daten folgt ein Maßnahmenplan zur Optimierung der spezifischen Anlage. Als Ziel wird ein Soll-Zustand definiert und aufgezeigt, welche Maßnahmen diesen erreichbar machen. Im Energiesparkonzept inkludiert ist eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, Angaben zur Amortisationsdauer und ein Vergleich der Kostenentwicklung mit und ohne Förderung der individuell empfohlenen Maßnahmen. Damit können landwirtschaftliche Betriebe wirklich arbeiten und haben konkrete Informationen, wie sie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausschöpfen können.

Im Sommer 2016 wurde berichtet, dass nach sieben Monaten bereits 350 Anträge beim BLE in Sachen Energieeffizienz in der Landwirtschaft eingegangen sind. Mit Blick darauf gilt auch für 2018 die Devise „Der frühe Vogel fängt den Wurm“. Alle Landwirte mit Interesse an Zuschüssen in diesem Zusammenhang sollten kurzfristig aktiv werden, um Zugriff auf den Fördertopf zu erhalten.

Pd
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Earth Hour 2024 - Licht aus für die Erde

 Neue Heizung allein reicht nicht - Messe zeigt innovative Haustechnik

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken