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09.09.2009 | 17:32 | Lebensmittelsicherheit 

Schnelltests sollen Allergene in Lebensmitteln aufspüren

Berlin - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat heute in Berlin Fördermittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro für zwei Forschungsprojekte zur Entwicklung von Schnelltests zum Nachweis von Allergenen in Lebensmitteln zugesagt.

Haselnüsse
(c) proplanta
„Beim Einkauf sind Allergiker auf zutreffende Informationen über allergieauslösende Inhaltsstoffe angewiesen“, sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, „Die Tests sollen eine zuverlässige Kennzeichnung ermöglichen und zudem Betroffenen helfen, Allergene in Lebensmitteln zu meiden.“

„Für Allergiker können bereits kleinste Spuren eines Allergens gesundheitsgefährdend sein. Für sie spielt der Nachweis von Allergenen in der Herstellungskette von Lebensmitteln eine große Rolle“, so Staatssekretär Gert Lindemann weiter, „Das BMELV fördert daher - als Teil des Aktionsplanes gegen Allergien - aus dem Innovationsprogramm zwei sich ergänzende Vorhaben zur Entwicklung zuverlässiger Allergen-Schnelltests und empfindlicher Nachweisverfahren für Allergene in Lebensmitteln.“ Beide Projekte ergänzen sich und haben eine Laufzeit von September 2009 bis August 2012.

Allergene Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören, müssen bei verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, für unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel Wurst oder Brot, befinden sich europäische Regelungen in Vorbereitung. Die zu entwickelnden Verfahren sollen die Unternehmen bei ihrem Allergenmanagement und die Lebensmittelüberwachung der Länder bei der Kontrolle unterstützen.

Es handelt sich zum einen um ein Screeningverfahren zum Schnellnachweis von Lebensmittelallergenen. Das Verfahren soll insbesondere vor Ort – in der Produktionsentwicklung beziehungsweise Produktionskontrolle – eingesetzt werden. Mit dem Screeningverfahren soll das Ergebnis schon nach wenigen Minuten und mit hoher Nachweisempfindlichkeit abgelesen werden können. Projektnehmer sind das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Institut für Produktqualität GmbH (ifp), die Zentis GmbH & Co. KG und die Firma Hesterberg GmbH.

Bei dem zweiten Projekt handelt es ich um ein Schnellnachweissystem auf Basis der „real-time PCR“. Dieses Verfahren soll in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie eine Überwachung der Produktion und somit auch die schnelle Einleitung von Maßnahmen zur Verminderung beziehungsweise Vermeidung von Allergeneinträgen in Lebensmitteln ermöglichen. Projektnehmer sind die CONGEN Biotechnologie GmbH, das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA). (bmelv)
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