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30.12.2009 | 12:20 | Silvester 2009 

Keine Böller in der Nähe von Fachwerkhäusern

Stuttgart - Eine neue Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die seit Oktober 2009 in Kraft ist, verbietet es generell, Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen zu zünden.

Böller inFachwerkhäuser
(c) proplanta
Wer gegen dieses neue Gesetz verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bestraft werden.

Experten warnen davor, Böller einfach aus dem Fenster zu werfen. Außerdem wird empfohlen, in der Silvesternacht Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auch sollten Balkone von Unrat und ausgedienten Weihnachtsbäumen geräumt werden - weil es immer wieder vorkomme, dass Silvester-Knaller oder Raketen dort landen. 

Unbedingt solle die Gebrauchsanweisung der Hersteller beachtet und nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper mit einem Prüfsiegel verwenden werden. Ferner sollten Blindgänger auf keinen Fall erneut angezündet und Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe gestartet werden. (Pp/dpa/Pd)
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