Als Grund machte es fahrlässiges Handeln des Konzerns bei der Anmietung des altersschwachen Schiffes aus. Obwohl das Gericht die Gesamtsumme des Schadensersatzes von 192 auf 200 Millionen Euro erhöhte, muss Total aber überraschend nur eine Strafe von 375.000 Euro zahlen. Der Konzern hatte aufgrund öffentlichen Drucks aber schon 170 Million Entschädigungszahlungen geleistet, davon 153 Millionen an den Staat.
Die restlichen 30 Millionen Euro müssen nun von den übrigen Verurteilten, dem Reeder, dem Schiffseigner sowie dem italienischen Kontrollbüro aufgebracht werden, das das schrottreife Schiff für seetüchtig erklärt hatte. Zudem müssen die Angeklagten den rund 80 Nebenklägern Gerichtskosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro zahlen.
Das Gericht betonte, Total sei aufgrund einer internationalen Konvention gar nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet gewesen wäre. Die bereits geleisteten Entschädigungszahlungen blieben aber unangetastet, sagte der Anwalt des Unternehmens. Sie seien ein Akt der Solidarität gewesen. «Total hat die Unvorsichtigkeit begangen, den Öltanker zu chartern und seine eigenen Sicherheitsbestimmungen missachtet», sagte der Richter. Die Wartung des mehr als 20 Jahre alten Schiffes «Erika» sei stark vernachlässigt worden. Eine Absicht konnte dem Unternehmen aber nicht nachgewiesen werden.
Der «Erika»-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Dabei waren erstmals Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden. «Die Natur ist Teil des Menschen so wie der Mensch Teil der Natur ist», sagte der Richter. Die Anerkennung des Umweltschadens in der ersten Instanz war als Meilenstein in der französischen Rechtsprechung gewertet worden.
Das Gericht erweiterte die Liste der Gemeinden und Regionen, die nun aufgrund der verschmutzten Strände mit Entschädigungen rechnen können. Umweltverbände und betroffene Gemeinden begrüßten dies. Das Gericht bestätigte zudem die Strafen für das Kontrollbüro Rina in Höhe von 375.000 Euro sowie für den Reeder und den Schiffseigner in Höhe von je 75.000 Euro. Die Rina - eine Art TÜV für Schiffe - kündigte bereits eine Anfechtung des Urteils an.
Der unter maltesischer Flagge gefahrene Öltanker war im Dezember 1999 mit einer Ladung von 30.000 Tonnen Schweröl vor der Bretagne im Sturm auseinandergebrochen und gekentert. Das damals 25 Jahre alte Schiff hatte statt einer heute üblichen Doppelwand nur eine einfache Stahlwand und galt als schlecht gewartet. Die
Ölpest verschmutzte etwa 400 Kilometer der französischen Küste, unter anderem in der Bretagne. Etwa 150.000 Vögel starben. In Folge des Unfalls wurden unter anderem die EU-Sicherheitsbestimmungen verschärft und einwandige Öltanker verboten. (dpa)