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10.05.2010 | 12:23 | Tierkennzeichung 

Neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Pferden und Eseln

Recklinghausen / Essen - Alle sogenannten Equiden, das sind Einhufer wie Pferde, Esel oder Zebras sowie deren Kreuzungen, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, müssen ab Mitte Mai mit einem Transponder gekennzeichnet werden.

Neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Pferden und Eseln
Zudem benötigen die Tiere einen Equidenpass und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.

Dieser Pass enthält Informationen zur Identifizierung des Pferdes wie Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung des Tieres, die Equidenkennnummer und den Transpondercode. Hinzu kommen Angaben zum Besitzer des Pferdes wie Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit. In Nordrhein-Westfalen werden die Pässe vom jeweils zuständigen Zuchtverband oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgestellt. Ein Eigentümerwechsel muss dem zuständigen Verband mitgeteilt werden.

Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Equidenpass haben, brauchen nicht zusätzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür auszustellen. Die Vorgaben gelten für alle Equiden, verantwortlich ist der Tierhalter des Pferdes.

Der Transponder darf nur von einem Tierarzt, einer unter seiner Aufsicht stehenden Person oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.

Für Pferde, die in Zucht- oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und die Durchführung der Kennzeichnung, die Ausstellung der Equidenpässe sowie die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank. (LANUV)
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