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03.05.2010 | 07:57 | Kennzeichnungsverordnung  

Uhlenberg: Transponder für Pferde kann das Einschleppen von Tierseuchen verhindern

Düsseldorf - Alle sogenannten Equiden, das sind Einhufer wie Pferde, Esel oder Zebras, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, müssen ab Mitte Mai mit einem Transponder gekennzeichnet werden.

Uhlenberg: Transponder für Pferde kann das Einschleppen von Tierseuchen verhindern
Zudem benötigen die Tiere einen Equidenpass und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.

"Auf Grund des internationalen Tierverkehrs wächst die Gefahr von Tierseuchen auch bei Pferden", erläutert Umweltminister Eckhard Uhlenberg. "Gefährliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden. In der Bekämpfung von Seuchen bei Rindern oder Schweinen haben sich ähnliche Vorschriften zur Kennzeichnung bereits bewährt. Ich danke in diesem Zusammenhang auch der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Tierseuchenkasse für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Nur durch diese Kooperation können wir die neuen Transponder ab Mitte Mai zur Verfügung stellen."

Der Equidenpass enthält Informationen zur Identifizierung des Pferdes wie Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung des Tieres, die Equidenkennnummer und den Transpondercode. Hinzu kommen Angaben zum Besitzer des Pferdes wie Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit. Pass ausgebende Stelle in Nordrhein-Westfalen ist der jeweils zuständige Zuchtverband oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Ein Eigentümerwechsel muss dem zuständigen Verband mitgeteilt werden.

Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Equidenpass haben, brauchen nicht zusätzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür auszustellen. Die Vorgaben gelten für alle Equiden: also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen. Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Ausstellung des Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.

Der Transponder darf nur von einem Tierarzt, einer unter seiner Aufsicht stehenden Person oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.

Für Pferde, die in Zucht- oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und die Durchführung der Kennzeichnung, die Ausstellung der Equidenpässe sowie die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.

Die Pferdehalter können sich hier an ihre Verbände wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.

Schreiben des NRW-Umweltministeriums vom 23.4.2010 zur Identifikation von Equiden ( PDF, 256 KB):
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/pferde/schreiben.pdf

Bundesgesetzblatt: Bekanntmachung der Neufassung der Viehverkehrsverordnung ( PDF, 1.5 MB):
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/pferde/neufassung.pdf

Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden ( PDF, 402 KB):
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/pferde/verordnung.pdf (PD)
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