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30.08.2010 | 20:00 | Gesetzesänderungen zum 1. September 2010 

Aus für 75-Watt-Birne und importierte Robbenfelle

Berlin - Zu Beginn eines Monats treten in der Regel zahlreiche neue Gesetze in Kraft.

Aus für 75-Watt-Birne und importierte Robbenfelle
Am 1. September ändert sich allerdings vergleichsweise wenig. Nur der schleichende Tod der Glühbirne geht weiter, und Robbenprodukte dürfen nicht mehr verkauft werden - zumindest theoretisch.


Glühbirnen:

Ein Jahr nach der 100-Watt-Birne verschwinden auch die Glühlampen mit einer Leistung von 75 Watt aus dem Handel. Für sie gilt ab dem 1. September in der gesamten EU ein Herstellungs- und Vertriebsverbot. Solange der Vorrat reicht, dürfen die Geschäfte ihre Restposten aber noch verkaufen. Die gängigste Glühlampe ist ohnehin die 60-Watt-Birne, und die hat noch ein Jahr Galgenfrist. 


Tierschutz:

Robbenfelle und andere Robbenprodukte wie Haut, Öl und Tran dürfen nicht mehr importiert oder verkauft werden. Wenige Tage nach dem EU-weiten Handelsverbot tritt in Deutschland jetzt ein Gesetz in Kraft, das die Sanktionen bei Verstößen regelt. Derzeit ist das Verbot allerdings teilweise ausgesetzt, weil 16 Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Einfuhrverbot vorgehen. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr etwa 900.000 Robben getötet. (dpa)
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