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28.01.2012 | 08:02 | Pferde-Mehrwertsteuer 

Nach EuGH-Urteil: Steuervergünstigung für Pferde fällt im Juli

Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition tut sich schwer damit, das deutsche Mehrwertsteuer-Wirrwarr zu lichten.

Pferdehaltung
(c) proplanta
Jetzt ändert sich - auf Druck des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) - in einem kleinen Teilbereich doch ein wenig: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll zum 1. Juli aufgehoben und dann ohne Ausnahme der reguläre Satz von 19 Prozent berechnet werden.

Doch gegen den Wegfall des Steuerprivilegs regt sich schon wieder Widerstand. Nach Angaben aus der Koalition vom Donnerstag kommt auch aus dem Regierungslager die Forderung, für jene Pferde weiter den reduzierten Satz gelten zu lassen, die in der Landwirtschaft oder zur Fleischproduktion genutzt werden. Dies lasse auch das EuGH-Urteil zu.

Der EuGH hatte die deutsche Regelung nach einer Klage der EU-Kommission im Mai vergangenen Jahres gekippt. Aus Sicht der Luxemburger Richter ist der ermäßigte Satz nur zulässig, «soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist».

Die Bundesregierung verwies laut Bundestags-Pressedienst hib aber darauf, dass Pferdefleisch an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent habe. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. Die Regierung erwarte durch den Wegfall der Steuervergünstigung für Pferde Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr.

Wie kompliziert das Mehrwertsteuerrecht ist, zeigt die Auflistung zu den bisher begünstigten Tieren: «Pferde einschließlich Kleinpferde (Hengste, Wallache, Stuten, Fohlen), auch Reit- und Rennpferde, nicht jedoch Wildpferde, z.B. Przewalski-Pferde oder Tarpane (Mongolei) sowie Zebras und Zebroide (Kreuzung aus Zebra-Hengst und Pferdestute), obwohl sie zur Familie der Pferde (Equidae) gehören.»

Aber auch das Verfahren zur Pferde-Steueränderung sorgt nun für Verwunderung. Die Regel soll ans Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes «angehängt» werden. SPD und Grüne fragen sich laut hib, was Pferde mit Gemeindefinanzen zu tun hätten, für die Linke ist das «etwas eigentümlich».

Die Union sagt, das EuGH-Urteil müsse rasch umgesetzt werden. Ansonsten drohten Strafzahlungen. (dpa)
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