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23.11.2015 | 13:00 | Arbeitsschutz 

Jetzt Streugut und Schuhspikes kaufen

Kassel - Jetzt ist mit Glätte zu rechnen. Es sollte daher ausreichend Streugut gekauft werden und Räumgeräte müssen einsatzbereit sein, damit Wege Höfe und Betriebsstätten jederzeit schnee- und eisfrei gehalten werden können.

Schuhspikes kaufen
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Schuhspikes haben sich bei Glätte bewährt. (c) SVLFG
Alles sollte griffbereit im Eingangsbereich des Wohnhauses aufbewahrt werden. Dies verhindert, dass erst über rutschige Flächen gelaufen werden muss, um zu den Geräten oder zum Streugut zu gelangen.

Schuhspikes haben sich bei Glätte bewährt, berichtet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Diese lassen sich schnell montieren und anziehen. Anfangs mag es vor allem auf hartem Untergrund ungewohnt sein, mit ihnen zu gehen, dennoch sind sie ein probates Mittel gegen das Ausrutschen, insbesondere für Senioren auf dem Hof.

Früh oder häufig benutzte Wege sind zuerst von Schnee und Eis zu befreien und abzustreuen. Geeignetes Streumaterial ist beispielsweise Splitt. Hierbei ist zu bedenken, dass dies auf glatten, vereisten Wegen häufig wieder beiseite gefahren wird, schlecht haftet oder bei Tauwetter im Untergrund versinkt. Dann ist es wichtig, rechtzeitig nachzustreuen. Streusalz ist nur dann sinnvoll, wenn nach dem Antauen erneut geräumt wird, damit der Matsch nicht wieder anfriert.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
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