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21.10.2023 | 05:07 | Waldbesuch auf eigene Gefahr 

Wanderer müssen selbst für ihre Sicherheit sorgen

Karlsruhe / Kassel / Magdeburg - Betreten Waldbesucher Wege auf eigene Gefahr, dürfen sie nicht erwarten, dass Besitzer für ihre Sicherheit sorgen.

Wanderausflug
(c) proplanta
Das hat der Bundesgerichtshof entsprechend einer Mitteilung des Deutschen Wanderverbands entschieden, indem er am Freitag eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Fall aus Magdeburg zurückgewiesen hat. Ursprünglich hatte ein Mann die Stadt Thale im anhaltischen Landkreis Harz vor dem Landgericht Magdeburg verklagt, nachdem er 2018 auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt wurde. Das Waldgrundstück gehört der Stadt Thale, von der der Mann ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangte.

Das Landgericht Magdeburg hatte die Klage zurückgewiesen. In einer Mitteilung hieß es: «Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich.» Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehörten grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Diese Entscheidung bestätigte auch das Oberlandesgericht Naumburg. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.
dpa
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