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19.03.2024 | 02:55 | Packungsgrößen 
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Verbraucherzentrale fordert Mogelpackungen erkennbar zu machen

Stuttgart - Zum Schutz vor Mogelpackungen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen klare Hinweise zu Änderungen von Preisen und Füllmengen gefordert.

Lebensmitteleinkauf
(c) proplanta
Mit Mogelpackungen sind etwa Lebensmittelangebote gemeint, die mehr Inhalt vorgaukeln als tatsächlich vorhanden. «Wir müssen EU-weit Mogelpackungen endlich kennzeichnen, wie das etwa Frankreich einführen will», sagte die Vorständin des Verbands, Ramona Pop, im Interview mit «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» (Dienstag).

So könne ein Hinweis Pflicht werden, dass die Packungsgröße in jüngster Zeit geändert wurde. Damit solle klar werden, «dass weniger Inhalt zum gleichen Preis oder gar der gleiche Inhalt zu einem höheren Preis angeboten wird», erläuterte Pop ihren Vorschlag. Beschwerden über Mogelpackungen gehören nach ihren Angaben derzeit zu den häufigsten Beanstandungen bei den Verbraucherzentralen.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 21.03.2024 07:03 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Mogelpackungen sind die mildere Form der Verbrauchertäuschchung.
Arnold Krämer schrieb am 19.03.2024 16:38 Uhrzustimmen(2) widersprechen(1)
Verarbeiter und Handel machen sich das gewohnheitsmäßige Einkaufsverhalten der Menschen zunutze. Gewohnheiten bieten grundsätzlich a) Zeitersparnis, b) Sicherheit. Von Mogeln kann keine Rede sein, denn die Gewichtsangaben und ggfls auch kg-Preise werden ausgewiesen.
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