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28.02.2024 | 00:01 | Sammelklage 

Sammelklage gegen Eon-Fernwärme: Bundesamt öffnet Klageregister

Bonn/Essen - Das Bundesamt für Justiz hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen den Eon-Fernwärmeversorger Eon Energy Solutions im Klageregister veröffentlicht.

Eon-Fernwärme
Die Verbraucherzentrale hält Preiserhöhungen von Eon bei Fernwärme für zu hoch. Eine Sammelklage soll Abhilfe schaffen. Betroffene können sich jetzt ins Klageregister eintragen lassen. (c) liveostockimages - fotolia.com
«Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden», teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Verbandsklage im November beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Nach Darstellung des vzbv hat Eon Energy Solutions «in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht». Diese Preiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt. «Die Klage soll dafür sorgen, dass Eon seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet», berichtete der Verband am Montag.

Ein Eon-Sprecher hatte die Vorwürfe seinerzeit zurückgewiesen und erklärt: «Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an.» Die Preisgestaltung richte sich nach Preiskomponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. Man sei sich der Belastungen der Kunden bewusst. «Die historisch hohen Energiepreise der letzten beiden Jahre lagen aber außerhalb unserer Verantwortung. Unsere Preise waren und sind fair, transparent und entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben», so der Sprecher weiter.

Die Verbraucherschützer hatten im November als Beispiel Eon-Preise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen genannt. Dort hatte Eon laut vzbv den Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde 2022 erhöht.
dpa
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