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22.07.2010 | 15:36 | Hochwasserschutz  

Neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt

Magdeburg - Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landeswassergesetz. Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat am Dienstag dem Kabinett den Entwurf eines neuen  Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorgelegt.

Hochwasserschutz
Das bisher geltende Landeswassergesetz ist in großen Teilen durch das im vergangenen Jahr vom Bund neu erlassene Wasserhaushaltsgesetz  überholt und bedarf deshalb einer Überarbeitung.

„Bei diesem Gesetzgebungsverfahren steht nicht eine inhaltliche Novellierung des Wasserrechts im Vordergrund“, sagte Aeikens. „Das bisherige Landeswassergesetz soll in die neue Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes überführt werden. Dies bedeutet, dass bewährte Regelungen des bisherigen Landesrechts möglichst unverändert beibehalten werden, wobei die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten fortgeführt wird.“

Mit nur noch 118 Paragraphen ist das neue Gesetz weniger umfangreich und übersichtlicher als sein Vorgänger, das es noch auf 197 Paragraphen brachte. Beispielhaft für den gelungenen Gesetzesentwurf nannte Aeikens den Hochwasserschutz: „Mit dem neuen Landeswassergesetz wollen wir den vorbeugenden Hochwasserschutz weiter verbessern. So wird die europäische Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.“

Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 in drei Arbeitsschritten die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu verbessern: Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, darauf aufbauend die Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten und schließlich die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Der dafür erforderliche Finanzbedarf beträgt 15 Millionen Euro. Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden in Zukunft alle sechs Jahre aktualisiert. Die Schwerpunkte der Verbesserung von Deichen liegen derzeit bei den Elbehauptdeichen in den Bereichen Dessau-Roßlau und Witttenberg, sowie bei den Muldedeichen bei Jeßnitz und Raguhn. Deichrückverlegungen bei Retzau/Raguhn, Sandau, Klietznick und Hohenwarte sind in der fortgeschrittenen Planungsphase.

Mit dem neuen Landeswassergesetz wird auch die bisher erfolgreiche Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fortgesetzt. Danach haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen, mindestens aber alles zu unternehmen, um diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen. Aeikens: „Wir haben in den vergangenen Jahren zum Schutz des Grundwassers gute Erfolge bei der Altlastensanierung erzielt. Dafür werden jährlich 70 Millionen Euro eingesetzt.“

Bis zum Jahr 2015 sollen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen, zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, sowie zur Verbesserung der Gewässerstrukturen umgesetzt werden. Dies sind z.B. Fischtreppen, Randbepflanzungen und Gewässerrenaturierungen. Dafür sind ausreichend Haushaltsmittel eingeplant. Neben Haushaltsmitteln des Landes werden auch Bundes- und europäische Mittel eingesetzt. (PD)
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