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04.01.2018 | 08:26 | Ausgleichsmaßnahmen für Leitungstrassen 

Netzausbau: DBV fordert wiederkehrende Akzeptanzzahlungen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Politik erneut auf, die Anliegen der Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirte beim Netzausbau zu berücksichtigen.

Netzausbau
(c) proplanta
Für die dauerhafte Bereitstellung ihrer Flächen sollten den Eigentümern zusätzlich zu den lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigungen wiederkehrende Zahlungen eingeräumt werden, um die Akzeptanz bei den unmittelbar Betroffenen zu erhöhen und vor allem eine Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen, so die Forderung des DBV.

Die jüngsten Äußerungen des Übertragungsnetzbetreibers TenneT und der Bundesnetzagentur unterstreichen nach Ansicht des DBV die Dringlichkeit eines schnellen und konsequenten Netzausbaus. So musste allein TenneT als einer der vier großen Netzbetreiber 2017 wegen unzureichender Leitungskapazitäten fast eine Milliarde Euro für sogenannte Noteingriffe ins Netz zahlen.

Nach diesen Zahlen kann schon ein um wenige Monate beschleunigter Netzausbau die jährlichen Aufwendungen für die Netzregulierung in Milliardenhöhe wesentlich reduzieren. Die vom DBV geforderten wiederkehrenden Zahlungen an die Grundeigentümer sind um ein Vielfaches niedriger und daher eine sinnvolle Investition für die Energiewende.

Darüber hinaus drängt der DBV auf die Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für neue Leitungstrassen und bei den anstehenden Erdkabelgroßprojekten auf die stärkere Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten.
dbv
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Kommentare 
maximilian schrieb am 06.01.2018 13:27 Uhrzustimmen(14) widersprechen(18)
Der Deutsche Bauernverband ist ein e.V. d.h. eingetragener Verein.
Ein Verein wie Bayern München oder der Kegelklub in hintertupfing.
In den meisten Bundesländern gibt es dem der Berufsvertretung der Landwirte noch eine Landwirtschaftskammer.
In Bayern gibt es eine Besonderheit: Hier ist der BBV tatsächlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts: BBV K.d.ö.R. Damit ist der BBV ein Teil der volziehenden Gewalt und unterliegt wie diese dem MAssgeblichkeitsgebot unseres Grundgesetzes in Art. 1 Abs. 3. D.h. die nachfolgenden Artikel des GG sind bindend. ALso auch der Art. 20a, in dem es heißt: "Der Staat schützt, auch im Hinblick auf künftige Generationen, die Tiere." Der BBV K.d.ö.R. ist auch an Art. 20 gebunden, in dem es heißt, dass die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist. D.h. der BBV K.d.ö.R muss das Tierschutzgesetz genau beachten. Ich bin sehr gespannt, wie der BBV K.d.ö.R den Widerspruch zwischen seiner Initiative für den 4. Weg der blutigen Ferkelkastration und seiner Verpflichtung nach Art. 1 Abs. 3 GG gegen über dem Art. 20a bzw. nach Art. 20 GG gegenüber dem Tierschutzgesetz auflösen wird.
Zacki schrieb am 05.01.2018 08:52 Uhrzustimmen(17) widersprechen(4)
Mann muß nur die Stellungnahme der N-ergie bzw. des Vorstandes Herrn Hassler lesen, der genau erläutert das dieser Ausbau weder nötig noch von den EVU´s gewollt ist. Wiederkehrende Zahlungen finde ich immer sinnvoll, wenn ich wieder um einen Masten herumarbeiten muss, der einmal mit 30 DM vor 50 Jahren "entschädigt" wurde, schon zweimal ohne Hinweis und mit massiven Schäden für die Flächen darum herum gewechselt wurde und jährlich Mehrarbeit von 2 Stunden verursacht und Flächen entwertet. Hinterfragt muss vielmehr werden, ob die Tennet weiterhin in 10 Jahren die Leitungen abschreiben kann, dann 40 Jahre ohne Verbesserung nur mit geringsten Erhaltungsaufwand betreiben darf und eine ich drücke mich vorsichtig aus, publikumsheischende aber lustlos, informationslos und hilflos agierende Bundesnetzagentur mit einer Überwachung restlos überfordert ist. Und hopperla: nach 50 Jahren Betrieb stellt man dann fest, die Leitung ist veraltet, das Leitungsnetz nicht ausgebaut und der Strom- bzw. der Steuezahler muss uns helfen das Netz wieder auf Vordermann zu bringen.
Es muss Schluß sein, wenn 90%, ja 90 % Rabatt auf den Endpreis eines Privat oder Kleinunternehmenskunden beim Strompreis für den Stromabnehmer gewährt werden.
Das ist legalisierter Betrug und verhindert die "Energiewende", die unsere Regierungsparteien (wenn man wüsste wer die überhaupt sind) zwar umsetzen möchte, aber vergißt die Lasten gleichmäßig zu verteilen.
In Unternehmen ist die Diskussion mit den GF´s leidig, ob die Investition in sinnvolle Energieeffizienz daran scheidert, das sein Gehalt reduziert wird, wenn sich der Austausch von z.B. Lampen erst innerhalb von 2 Jahren rentiert. Derzeit ist das System das Problem.
agricola pro agricolas schrieb am 04.01.2018 10:57 Uhrzustimmen(29) widersprechen(10)
Unser DBV reicht der mittlerweile mit extremer Feinfühligkeit ausgestatteten TENNET Holding mitfühlend tröstend sein seidenweiches Schnäuztüchlein zum Trocknen der dato nur schwerlich noch zu unterdrückenden (WUT-)Krokodilstränchen...!?

Damit nimmt unser narzisstisch archaischer Berufsverband für sich jedenfalls wieder einmal gnadenlos ignorant in Anspruch, für ALLE(!?) deutschen Grundeigentümer die „EINE STIMME“ erheben zu dürfen, wo es doch unwidersprochen mittlerweile eine Faktizität darstellt, dass mehr als 60% der deutschen LN nicht mehr vom jeweiligen Eigentümer selbst bewirtschaftet werden. WER hat im Auftrag selbiger in Generalvollmacht dem DBV solche Mandate in der anstehenden Thematik erteilt!?

Das stellt eine erhebliche Amtsanmaßung dieser Körperschaft des Öffentlichen Rechts sondergleichen, dieses zwischenzeitlich extrem abgehalfterten Austragsbauernverbandes, dar!

Ist TENNET außerstande, das eigene fresswütige Geschäftsmodell eigenständig zu verwirklichen? Wenn ja, so müssen in schlussendlicher Konsequenz anderweitige Varianten nachdrücklich zur Reife vorangetrieben werden. TENNET - Hände weg also von Projekten, die Sie nicht bewerkstelligen WOLLEN!? Ermangelt es an der hinreichenden Qualifikation der dortigen Entscheidungsträger, dann bitte sowieso eine sofortige Distanzierung!

Wenn Renditen, deutlich über dem zweistelligen Bereich, keine monetären Überzeugungsgewalten an sich leisten, so wird man aufgestockt um eine noch extrem fresswütigere Hydra des SÜDLINK, diesen ohnedies weit geöffneten Schlund auch nicht schnell genug stopfen können. Der Eigennutz unserer Netzbetreiber kannte schon in der Vergangenheit aus moralisch ethischer Sicht keinerlei Schranken. - Was soll sich an diesen durchaus kritikwürdigen Gegebenheiten mithin maßgeblich ändern!?

Die bereits eingepreisten Milliardengewinne solcher Mammutkonzerne wird demnach WER also alleine latzen!?

Mehr oder weniger sollten man endlich zur Kenntnis nehmen, dass der STROM „nicht nur aus der Steckdose kommt“!!! Gerade im urbanen Umfeld ist es höchste Zeit in einer solchen „Erleuchtung“ zu erstarken.

Die ENERGIEWENDE basiert in vorderster Priorität auf einer nachhaltigen PUFFERTECHNIK, die durchaus -auch wenn derzeit maßgebliche Protagonisten das SO nicht wahrhaben möchten- bereits eine entsprechende Marktreife erlangt hat, ...gerade und im Besonderen ohne den höchst effizient Bürgervermögen abpressenden FLASCHENHALS als fatale Konsequenz eines ausschließlich exklusiv zentralisierten Strommarktes, der den direkten Zufluss in Turbo-Fließbandgeschwindigkeiten in unsere Dagobert Duck‘schen Schatzkammern perfekt realisiert. - Und genau hieran scheitern eben sämtliche energiepolitisch relevanten Schlüsselthemen in einer zügig innovativ erfolgreichen Umsetzung unserer Energiewende!!! - Darf diese hieran tatsächlich zum Scheitern verurteilt sein!? Ein folgenschwer unheilvolles Zurück in die Zukunft!?

Jeder Betreiber einer Solaranlage wird nach Auslaufen der Förderung (Strompreisgarantie, i.d.R. 20 Jahre) garantiert ein Elektroauto erwerben und damit als „tapferes Energiewende-Schneiderlein“ gleich mehrere Fliegen mit nur einer Klappe schlagen:

- Die Förderung ist nach 20 Jahren abgelaufen, der erzeugte Strom wird mithin sofort, von heute auf morgen, spottbillig.

- Der bislang 15%ige Eigenverbrauch ist mithin schlagartig extrem ausbau- u. mithin steigerungsfähig unter ökologisch sinnvollster Nutzung; ohne verramscht werden zu müssen, wie unsere „Klugscheißer“ es im Handelsblatt erst gestern „verheißungsvoll“ prognostizierten.

- WIND- und SONNENENERGIE-SPITZEN (jeweils in den Winter- bzw. in den Sommermonaten), wo jeder Leerlauf eine bislang exorbitante Kostenlast initiierte, werden über die Elektrifizierung unseres Individualverkehrs sukzessive also bald der Vergangenheit angehören.

Das allerdings sind jene Szenarien, die TENNET und auch unserem speichelleckenden DBV sicherlich nicht schmecken dürften...!?

Knapp 4 Mio. Neuwagen wurden in 2017 zugelassen, wenn hiervon anteilig nur 20% elektrisch betrieben wären, könnte TENNET sich jedwede weiteren Planungskosten für den KAPITAL-MOLOCH "SÜDLINK" sofort sparen!!! Selbst in Bayern könnte der Zubau von Windkraft erneut Fahrt aufnehmen. - Um Gottes willen, hier sollte aber eine maßgebliche Verhinderungspolitik in den jeweiligen Hinterzimmern unverzüglich umsetzt werden. ;-)

Schon übernervös beutelt deshalb der Schwanz das Hündchen beinahe bis zur Bewusstlosigkeit...!!! - Und es wird ungeachtet dessen sondiert, was das Zeug hält.
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