19.02.2009 | 15:30 | Fördergelder
RLV fordert Vorrang für Weideprämie und AgrarumweltmaßnahmenBonn - Die Ankündigung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, nach dem Gesundheitscheck der europäischen Agrarpolitik zusätzliche Gelder aus der Anhebung der Modulation vorrangig an die Landwirte im Lande zurückfließen zu lassen, ist vom Agrarpolitischen Ausschuss des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) ausdrücklich begrüßt worden. |
Allerdings bekräftigte das Gremium auf seiner jüngsten Sitzung vergangene Woche in Bonn Forderungen des RLV-Vorstandes und des Milchausschusses, die Mittelverwendung auf Maßnahmen mit breiter Beteiligungsmöglichkeit zu konzentrieren. Konkret nannten die Ausschussmitglieder die Weideprämie für Milchkühe zur Begleitung des Milchquotenausstiegs und Agrarumweltmaßnahmen für Ackerstandorte. Man erinnerte daran, dass die zusätzlichen Mittel zur Förderung des ländlichen Raumes schließlich aus der Kürzung aller einzelbetrieblichen Direktzahlungen stammten. Darüber hinaus solle das Ministerium bei der Mittelvergabe berücksichtigen, dass ab dem Jahre 2010 insbesondere Landwirte auf intensiven Ackerstandorten mit Zuckerrüben, Milchviehhaltung und Bullenmast durch die Umschmelzung deutliche Prämienverluste verkraften müssten.
Die Mitglieder des Agrarpolitischen Ausschusses halten es für vertretbar und geboten, insbesondere die vorgesehene Mittelaufstockung für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm zugunsten einer angemessenen Ausstattung der genannten Maßnahmen zu überdenken. Die Modulationsmittel würden schließlich von über 20 000 Betrieben aufgebracht, in den Genuss der zusätzlichen AFP-Förderung kämen jedoch nach ersten Schätzungen nur gut 100 Betriebe im Jahr. Bei der Weideprämie forderte der Agrarpolitische Ausschuss, die Kriterien so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst vielen Betrieben die Teilnahme am Weidehaltungsprogramm zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine Streichung der noch aus der Ära der grünen Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn stammenden Begrenzung der Förderung auf zwei Milchkühe pro ha Grünland aus. Milchviehbetriebe auf gemischten Standorten würden durch diese Regelung massiv benachteiligt, zumal gerade diese Betriebe durch die ab dem Jahr 2010 beginnende Abschmelzung der Betriebsprämien-Zuschläge in erheblichem Maße Verluste zu verkraften hätten. Auf Ablehnung stießen auch Überlegungen, nicht nur Milchkühe, sondern auch Jungrinder ab zwölf Monaten in das Weideprogramm einzubeziehen. Dies führe nur zu einer weiteren Verdünnung der begrenzten Mittel, werfe Fragen der Begründbarkeit gegenüber anderen Rinderhaltern auf und sei anfälliger für Probleme bei Vor-Ort-Kontrollen. (rlv)
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