Über weitere Einzelheiten bei den Agrarumwelt-Maßnahmen informiert der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (
www.lwk.nrw.de). Dort sind in Kürze auch die Antragsunterlagen abrufbar. Bewilligungsbehörde für die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Dort sind weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und den Prämien der verschiedenen Maßnahmen erhältlich. Abgabefrist für die Anträge sämtlicher Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen ist der 30. Juni 2009.
Für die Natura-2000-Zahlungen werden Anträge bis zum 15. Mai von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer entgegengenommen.
Ein zweiter Änderungsantrag zum NRW-Programm mit dem Verwendungskonzept zu den zusätzlichen Mitteln aus der Modulation (Kürzungen bei den Direktzahlungen) und dem EU-Konjunkturpaket (Teilbereich ländlicher Raum) wird der EU bis Mitte 2009 vorgelegt. Darin werden dann u. a. die sogenannten „Begleitmaßnahmen“ zum Ausstieg aus der Milchquotenregelung enthalten sein. Dazu gehören die finanzielle Aufstockung der Agrarinvestitionsförderung, die Weiterführung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie die Förderung der Weidehaltung von Milchkühen. (PD)