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07.05.2009 | 17:15 | Agrarumweltprämien 

Ab 1. Juli höhere Prämien für neue Anträge bei Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen

Düsseldorf - Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bietet den Landwirten ab 1. Juli höhere Prämien für die Teilnahme an Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen.

Umweltprämie
(c) proplanta
Damit will das Land die besonderen Umwelt- und Naturschutzleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe besser honorieren. Die dazu notwendigen Änderungen des NRW-Programms Ländlicher Raum werden in den nächsten Tagen offiziell der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Außerdem werden die Agrarumweltmaßnahmen „Vielfältige Fruchtfolge“ und „Extensive Dauergrünlandnutzung“ für neue Teilnehmer geöffnet und die Gebietskulisse für den sog. FFH-Ausgleich auf Natura 2000-Flächen erweitert.

Umweltminister Eckhard Uhlenberg: „Die aktuellen Prämien passen nicht mehr, weil die Preis-Kosten-Verhältnisse in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren starken Schwankungen unterlagen. Wir werden deshalb die Prämien anheben, damit die Teilnahme an Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz­Maßnahmen für die Landwirte interessant bleibt. Die Prämien gelten für neue Anträge ab dem 1. Juli dieses Jahres. Mit der erweiterten Förderkulisse für den FFH-Ausgleich können wir nun auch das Grünland in den nachgemeldeten Natura 2000-Gebieten, zum Beispiel das erweiterte EG-Vogelschutzgebiet am Unteren Niederrhein, fördern.“

Im Einzelnen gelten für Neubewilligungen bei Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen ab 1. Juli folgende neue Prämien:

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Über weitere Einzelheiten bei den Agrarumwelt-Maßnahmen informiert der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (www.lwk.nrw.de). Dort sind in Kürze auch die Antragsunterlagen abrufbar. Bewilligungsbehörde für die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Dort sind weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und den Prämien der verschiedenen Maßnahmen erhältlich. Abgabefrist für die Anträge sämtlicher Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen ist der 30. Juni 2009.

Für die Natura-2000-Zahlungen werden Anträge bis zum 15. Mai von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer entgegengenommen.

Ein zweiter Änderungsantrag zum NRW-Programm mit dem Verwendungskonzept zu den zusätzlichen Mitteln aus der Modulation (Kürzungen bei den Direktzahlungen) und dem EU-Konjunkturpaket (Teilbereich ländlicher Raum) wird der EU bis Mitte 2009 vorgelegt. Darin werden dann u. a. die sogenannten „Begleitmaßnahmen“ zum Ausstieg aus der Milchquotenregelung enthalten sein. Dazu gehören die finanzielle Aufstockung der Agrarinvestitionsförderung, die Weiterführung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie die Förderung der Weidehaltung von Milchkühen. (PD)
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