Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Mit Stand 14. Januar 2019 seien in Deutschland 121
Antragsverfahren für die erneute Pflanzenschutzmittelzulassung anhängig, erklärt die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL).
Bei davon 100 werde es im ersten Halbjahr 2019 etwa wegen des Fehlens von Studien voraussichtlich zu keiner Entscheidung kommen, so dass die jeweilige Vorgängerzulassung verlängert werden müsste, erläutert die Bundesregierung. Daneben teilt sie mit, dass von den zum Stichtag 23. Dezember 2018 in Deutschland insgesamt 880 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit bei 100 die Vorgängerzulassung mindestens einmal verlängert worden sei, weil vor Ablauf der Zulassung keine Entscheidung über deren Erneuerung getroffen worden sei.
Und auch hinsichtlich der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf EU-Ebene berichtet die Bundesregierung von automatischen Verlängerungen der Vorgängerzulassung. Auf die Frage, ob die Zulassungsverlängerung aufgrund von Fristüberschreitungen Menschen und die Umwelt potentiell gefährden könnten, erinnert sie an die Möglichkeiten zur Überprüfung der Genehmigung. Auf neue Erkenntnisse könnten die Behörden jederzeit reagieren. Dabei sei es unerheblich, ob ein Wiedergenehmigungsverfahren abgeschlossen sei.