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01.07.2016 | 08:33 | Hochwasserhilfen 

Bayern: Greening-Ausnahmen für Unwetter-geschädigte Landwirte

München - Um nach den schweren Unwettern der vergangenen Wochen Engpässe bei der Tierfutterversorgung zu vermeiden, hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) Ausnahmeregelungen für betroffene Betriebe erlassen.

Unwetterschäden in Bayern 2016
(c) proplanta
Demnach dürfen Landwirte ab sofort brach liegende Flächen oder Feldränder, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden.

Das gilt auch für die sogenannten GLÖZ-Flächen (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand). Zudem dürfen Bauern Futter im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte weitergeben.

Diese Regelung gilt in den stark betroffenen Landkreisen Rottal-Inn, Ansbach, Cham, Freyung-Grafenau, Regen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau, Weilheim-Schongau und Würzburg sowie in der Stadt Ansbach.
dpa/lby
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