Kritisiert wird von der Behörde, dass in einigen Bundesländern die Elterntiere in der ökologischen
Hühnerhaltung nicht hinreichend Zugang zu
Freiland haben, wie es nach Einschätzung der Kommission gemäß EU-Recht vorgeschrieben ist. Kommissionskreise bestätigten am vergangenen Mittwoch (6.2.) entsprechende Medienberichte, wonach die Generaldirektion Landwirtschaft die Einleitung juristischer Schritte hierzu prüfe. Eine finale Entscheidung werde für März erwartet.
Ferner hieß es von Kommissionsseite aber auch, dass der Bundesregierung noch Zeit gegeben werde, die Vorwürfe zu entkräften. Konkret geht es um die Haltung von Elterntieren, die ausschließlich Bruteier produzieren. Nach Auffassung der Kommission muss laut der
EU-Ökoverordnung allen biologisch gehaltenen Hühnern ein unbedachter Auslauf unter Tageslicht gewährt werden, auch den meist besonders wertvollen Ausgangslinien.
Sollte Brüssel ein entsprechendes
Vertragsverletzungsverfahren starten und Deutschland die vorgebrachten Vorwürfe nicht ausräumen oder abstellen, wäre am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (
EuGH) in Luxemburg möglich. Dann könnten der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen drohen.
Deutschland bei Biobruteiproduktion führendFür große Verärgerung sorgt das Vorgehen der Kommission bei der deutschen Ökobranche. Scharfer Widerspruch gegen die Brüsseler Drohung kam vergangene Woche vom Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Geschäftsführer Peter Röhrig erklärte, dass eine Überdachung vor allem deswegen wichtig sei, um die „besonders wertvollen“ Zuchtstämme vor möglichen Infektionen von außen zu schützen. Auch könne so erreicht werden, dass die Küken gesund schlüpften und Medikamentengaben minimiert würden.
Nach Auffassung des Verbandes ist die überdachte Haltung mit dem aktuellen europäischen Recht auch vereinbar, da von den ökologisch gehaltenen Elterntieren keine Konsumeier in den Handel gelangen. Überzählige Bruteier würden ausschließlich konventionell vermarktet werden, stellte Röhrig klar.
In Richtung
EU-Kommission beklagte der BÖLW-Geschäftsführer, dass die Bemühungen der deutschen
Biobranche zum Aufbau ökologischer Elternlinien durch eine mögliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens konterkariert würden. Dabei sei man in diesem Bereich EU-weit führend. Das von der Kommission geforderte Verbot des geschützten Auslaufs der Tiere würde überdies dazu führen, dass Ökobruteier zum Vertrieb in der EU kaum noch erzeugt werden könnten, gab Röhrig zu bedenken.