Demnach haben bislang 1.400 Teilnehmer aus etwa 100 Ländern an Workshops zu zahlreichen Themen im Zusammenhang mit den Lebens- und Futtermittelkontrollen in der EU teilgenommen. 2007 wird das Programm auf 62 unterschiedliche Schulungsveranstaltungen mit 12 Themen erweitert. Für das Programm 2007 wurden Mittel in Höhe von 7,5 Mio EUR bewilligt.
Ziel der Workshops ist, dass amtliche Kontrollbehörden EU-Vorschriften für Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie für Pflanzengesundheit verstehen und ordnungsgemäß durchsetzen. Als Rechtsgrundlage für diese Initiative dient Artikel 51 der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Die Schulungen richten sich an die mit der amtlichen Kontrolle befassten Mitarbeiter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten; die Mitarbeiter sollen über alle Aspekte des Gemeinschaftsrechts in den genannten Bereichen auf dem Laufenden gehalten werden, und es soll gewährleistet werden, dass die Kontrollen in allen Mitgliedstaaten einheitlicher, objektiver und zweckdienlicher durchgeführt werden.
Außerdem ist es wichtig, dass Drittländer, und insbesondere Entwicklungsländer, mit den Einfuhrbestimmungen der EU und gegebenenfalls mit der Möglichkeit, von der EU Unterstützung zu erhalten, vertraut sind. Die für die Mitgliedstaaten in der EU durchgeführten Fortbildungsseminare werden für Teilnehmer aus Drittländern offen stehen, und für Letztere sollen auch spezifische Schulungen vor Ort durchgeführt werden. (DJG, EU-Komission)
Weitere Infos:
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Schulungsprogramm (PDF 987kb)