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03.02.2009 | 10:21 | Betrugsbekämpfung 

Betrug mit Prämien für Flächenstilllegung

Brüssel - Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat die italienischen Ermittlungs- und Justizbehörden in einem Fall mutmaßlichen Betrugs zulasten der Agrarfonds unterstützt, in dem es zur Beschlagnahme von Vermögenswerten in Höhe von rund 17 Millionen EUR kam.

Prämien für Flächenstilllegung
(c) proplanta
Dabei ging es um die Regelung für Flächenstilllegungen, nach der die Eigentümer ungenutzten Ackerlands Zahlungen aus EU-Fonds erhalten sollten.

Die Untersuchung wurde von der römischen Staatsanwaltschaft unter anfänglicher Beteiligung weiterer Staatsanwaltschaften geleitet. Für ihre Durchführung war in erster Linie die italienische Guardia di Finanza verantwortlich, wobei bei einem Teilaspekt des Falls die Carabinieri hinzugezogen wurden. Die römische Staatsanwaltschaft erließ Beschlagnahmeanordnungen für Vermögenswerte in Höhe von 17 Millionen EUR, um die missbräuchlich verwendeten EU-Gelder wiedereinzuziehen. Die Guardia di Finanza veranschlagt die ersten Auswirkungen des Betrugs mit 26 Millionen EUR. Diese Summe war an insgesamt 119 Einzelempfänger ausgezahlt worden.

Begangen wurde der mutmaßliche Betrug unter der bis 1998 geltenden Flächenstilllegungsregelung im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, nach der Eigentümer ungenutzten Ackerlands bestimmte Prämien erhalten konnten. Die Betrüger sollen Einfluss auf die im Rahmen der Flächenstilllegungsregelung erstellte Begünstigtenliste genommen haben, um von der italienischen Zahlstelle (Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura), der sie falsche Unterlagen vorlegten, Zahlungen zu erlangen. So kam es bis zum ersten Halbjahr 2006 zu nicht gerechtfertigten Zahlungen in Höhe von bis zu 100.000 EUR je Begünstigtem.

Das OLAF koordinierte und unterstützte die Arbeiten der italienischen Behörden in dieser komplexen Angelegenheit. (PD)
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