Das Kabinett brachte am Dienstag in Stuttgart einen
Gesetzentwurf auf den Weg, nach dem anerkannte, landesweit tätige Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht bekommen sollen. Ähnlich wie bei der bereits seit 2002 möglichen Verbandsklage im Umwelt- und Naturschutzrecht sollen Tierschutzvereine Verwaltungsgerichte anrufen können, wenn sie das Tierschutzgesetz oder Rechtsverordnungen verletzt sehen. Die Verbände können dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne in ihren eigenen Rechten verletzt zu sein. Baden-Württemberg ist dann das sechste Bundesland mit einem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.
Zentraler Punkt sei zudem eine Beteiligung und Mitwirkung der Tierschutzverbände an behördlichen Verfahren. Tierschutzvereine könnten sich bislang kaum mit ihren Ideen einbringen. Daher könnten sie oft behördliche Entscheidungen nicht nachvollziehen. «Das wollen wir mit diesem Gesetz ändern», sagte der für den Tierschutz zuständige Minister für den Ländlichen Raum, Alexander Bonde (Grüne). (dpa/lsw)