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07.02.2015 | 11:00 | Arzneimittelgesetz 

Grüne fordern stärkere Eindämmung von Antibiotika in der Tiermast

Berlin - Mit einem Sechs-Punkte-Programm wollen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die grünen Landwirtschaftsminister der Länder den Missbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung verhindern und den Einsatz insgesamt deutlich begrenzen.

Die Grünen
Starker Medikamenteneinsatz im Stall wird seit langem kritisiert. (c) Die Grünen
Zu den Vorschlägen, die der Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter  heute in Berlin vorstellte, gehört ein Verbot von Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung. Ausnahmen hiervon sollen nur gelten, wenn keine Behandlungsalternative besteht und ein Erregertest ausweist, dass der Einsatz des Arzneimittels gerechtfertigt ist. Mengenrabatte für Antibiotika sollen nach dem Willen der Bündnisgrünen untersagt werden, um so wirtschaftliche Anreize für Tierärzte zum Verkauf großer Medikamentenmengen zu vermeiden.

Gefordert werden auch bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. So sollen alle Masttiere mehr Platz, Auslauf, Einstreu und Beschäftigung bekommen. Für Puten wollen die Grünen zudem eine strenge und verpflichtende Haltungsverordnung. Allgemein wird von ihnen verlangt, in der Tierzucht den Tierschutzgedanken zu verankern, da nach ihrer Überzeugung die einseitige Zucht auf immer mehr Leistung die Tiere überfordert und mitverantwortlich für den hohen Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung ist.

Die Grünen-Politiker auf Bund- und Länderebene lehnen eine pauschale Behandlung ganzer Bestände mit Antibiotika ab. Ihnen zufolge sollte künftig stattessen die Einzelbehandlung mit Isolation des betroffenen Tiers das Mittel der Wahl sein. Falls doch ganze Gruppen behandelt werden müssten, seien Erregertests als Teil der Diagnose vor einer Gruppenbehandlung unerlässlich, so die Forderung im Maßnahmenpaket.

Nachbesserungsbedarf sehen die Bündnisgrünen auch beim Arzneimittelgesetz (AMG): Hier erwarten sie von der Bundesregierung die Einführung eines klaren Minderungsziels, sollte die Erfassung der Antibiotikagaben in den Betrieben zu keiner deutlichen Senkung des Verbrauchs führen. Außerdem müsse die Bundesregierung dann die Ausnahmen von Betrieben bei der Auskunftspflicht einschränken. (AgE)
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