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16.10.2022 | 11:30 | Grundsteuerreform 

Grundsteuererklärung: Frist zur Abgabe bis Ende Januar 2023 verlängert

Berlin - Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird verlängert. Das haben die Länderfinanzminister (FMK) in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium am vergangenen Donnerstag (13.10.) beschlossen.

Abgabe der Grundsteuererklärung
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(c) proplanta
Demnach ist eine Abgabe jetzt noch bis Ende Januar 2023 möglich. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober enden. FMK-Vorsitzende Doris Ahnen erklärte die Entscheidung damit, dass die Bürger zur Abgabe der Erklärung mehr Zeit bräuchten. Tatsächlich hatten laut Umfragen Ende September erst 20 % der Grundstückseigentümer ihre Erklärung abgegeben.

Bundesfinanzminister Christian Lindner teilte zum FMK-Beschluss via Twitter mit, dass den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern „Luft“ gegeben werde. Gegenwärtig gebe es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die man sich kümmern müsse.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sprach von einer Maßnahme, um „in dieser krisenhaften Zeit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit - unter Umständen kostenpflichtigen - Verfahren zu überziehen und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen Fristverlängerungsanträgen zu befassen“.

Zugleich forderte Dressel das Bundesfinanzministerium dazu auf, ergänzend zu den Anstrengungen der Länder die Informations- und Werbekampagne zur Erklärungsabgabe nochmals zu intensivieren.

An die Bürger und Steuerberater appellierte er, nunmehr für einen kontinuierlichen Erklärungsrücklauf Sorge zu tragen und die hierfür bereits bereit stehenden umfassenden Informations- und Unterstützungsangebote zu nutzen. Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten.

Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge erfolgt im Rahmen der Grundsteuerreform. Diese ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. Grund war die bisher unterschiedliche steuerliche Behandlung gleichartiger Grundstücke. Hinzu kommt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Grundstückswerten beruht.
AgE
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