Erlaubt sei nur eine 50-prozentige Steuerbefreiung, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit. (Rechtssache C-115/13). Der ungarische Landwirtschaftsminister Sandor Fazekas nannte das Urteil eine «Provokation».
Ungarns rechtsnationaler Regierungschef Viktor Orban hatte 2010 als eine der ersten Amtshandlungen erlaubt, dass die Ungarn jährlich 50 Liter ihres Nationalgetränks Palinka steuerfrei für den Hausgebrauch brennen dürfen. Das entspricht einem alten Brauchtum. Palinka wird aus Aprikosen oder Pflaumen hergestellt.
Die
EU-Kommission hatte die Prozedur gegen Budapest in Gang gebracht. Die Klage vor dem EuGH war die letzte Stufe in dem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags. Ungarn muss nun seine Steuerregeln entsprechend anpassen.
Ungarns Agrarminister sagte, seine Regierung werde rechtliche Möglichkeiten finden, damit das Palinka-Brennen «frei» bleibe. Schließlich sei dieser Schnaps ein «Hungarikum», also ein in Ungarn wurzelndes Produkt, ein «weltweit einzigartiger Schatz», sagte Fazekas.
Der Palinka sei Teil der «ungarischen Lebensform», die unbedingt schützenswert sei, unter anderem durch Förderung der Produktion. Nicht zu ersten Mal wolle die EU «uns hineinreden, welche Bäume bei uns wachsen und auf welches Nationalgetränk wir stolz sein dürfen», ereiferte sich der Minister. (dpa)