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05.07.2013 | 06:31 | Hochwasserhilfen 

Hilfsanträge für Brandenburgs Hochwasser geschädigte Agrarbetriebe bald möglich

Potsdam - Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat gestern in einem Gespräch mit Landwirten aus dem Gebiet der Havelpolder die zügige Bereitstellung der Antragsunterlagen für Beantragung von Hilfen infolge des Hochwassers angekündigt.

Hochwasserschäden
(c) proplanta
Vogelsänger: „Seitens der EU wurde nunmehr die Genehmigung für eine Rahmenrichtlinie des Bundes zur Gewährung von Zuwendungen an vom Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Unternehmen erteilt. Der darauf aufbauende Entwurf einer Landesrichtlinie liegt vor und kann unmittelbar nach Freigabe durch das Brandenburger Finanzministerium in Kraft treten. Ich kann alle Betroffenen aber nur dazu aufrufen, sich schon jetzt auf die Antragstellung vorzubereiten.“

Nach aktuellem Stand sind 39.230 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen, davon im Havelland 7.600 Hektar. Im Landkreis Elbe-Elster sind 10.800 Hektar geschädigt, in der Prignitz 5.000 Hektar. Die Schäden durch das Hochwasser in der brandenburgischen Landwirtschaft werden inzwischen mit rund 44 Millionen Euro beziffert.

Gewährt wird die finanzielle Hilfe zum teilweisen Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen in Unternehmen, die durch das Hochwasser in den Monaten Mai und Juni 2013 betroffen sind.

Um den bürokratischen Aufwand für Antragssteller möglichst gering zu halten, wurden mit Hilfe des Landesamts für Landwirtschaft Richtwerte auf der Basis regionaler Preise vorangegangener drei Jahre ermittelt, die in fünf Bodenkategorien (durchschnittliche Ackerzahl des Betriebs) die Grundlage für die Bemessung der Schäden in den Kulturen bilden.

Weiterhin können sonstige Mehrkosten, zum Beispiel Gutachten, Evakuierung von Tieren, die nachweislich im Zusammenhang mit dem Hochwasser stehen, angemeldet werden.

Für den Ausgleich von Schäden werden nach der Bund-Länder-Vereinbarung als Durchschnittswert rund 50 Prozent bezuschusst, wovon wiederum das Land 25 Prozent und der Bund 25 Prozent finanziert.

Für Härtefälle, zum Beispiel Unternehmen, die auf Polderflächen wirtschaften, könnten die Zuwendungen bis zu 90 Prozent betragen. Die Anträge müssen über die Ämter für Landwirtschaft bis zum 30. November dieses Jahres eingereicht werden.

„Es muss aber niemand bis zum letzten Tag warten, auch wenn die genaue Höhe der Hilfsleistung erst nach Eingang der Meldungen abschließend berechnet wird. Für Härtefälle besteht die Möglichkeit, vorab Abschlagszahlungen zu leisten“, kündigte der Minister an. Außerdem werden Zahlungen, die aus der Soforthilfe des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt worden sind – für Betriebe 5.000 Euro – gegengerechnet.

Die Zuwendung darf nicht zu einer Überkompensation des ermittelten Schadens führen, so sind zum Beispiel aus Versicherungen geleistete Beträge zu berücksichtigen. (PD)
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