Das sieht ein Gesetz vor, das der
Bundestag am späten Donnerstagabend einstimmig verabschiedet hat.
Private und kommunale Waldbesitzer sollten die Möglichkeit haben, sich bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder auf eigenen Wunsch durch das fachkundige Personal der staatlichen Forstverwaltungen betreuen zu lassen, heißt es in der Begründung.
Hintergrund ist ein Kartellstreit um die Forststruktur in Baden-Württemberg. Das Bundeskartellamt hatte dem Land im vergangenen Jahr nicht nur die Vermarktung von Holz aus Kommunal- und Privatwäldern untersagt, sondern auch jegliche forstliche Tätigkeit im fremden Wald.
Um die Bedenken der Kartellwächter auszuräumen, beschloss der Bundestag nun eine Änderung des Bundeswaldgesetzes. Die Novelle sieht vor, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Forstdienstleistungen von der rein wirtschaftlichen Tätigkeit der Holzvermarktung klar abgegrenzt werden.