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06.11.2011 | 07:34 | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 

Kabinett beschließt LSV-Neuordnungsgesetz

Berlin - Die Bundesregierung hat die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) auf den Weg gebracht.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung
(c) LSV

Gegenüber demursprünglichen Entwurf hat es einige Änderungen gegeben. So soll die Bezeichnung des Bundesträgers umden Forst erweitert werden. Vorgesehen ist nunmehr der Name „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“. Für die weiterhin bis Ende 2017 geplante Übergangszeit bis zur vollen Funktionsfähigkeit des Bundesträgers soll der Vorstand nunmehr 27 Personen umfassen anstatt 18 wie zunächst vorgesehen. Gleichzeitig soll der Errichtungsausschuss aus 18 statt neun Mitgliedern bestehen.

Die geltenden Vorgaben zur Reduzierung der Verwaltungskosten in den einzelnen Zweigen der LSV werden fortgeschrieben. Allerdings soll der Zeitraum zur Umsetzung der Vorgaben verlängert werden. Laut Kabinettsbeschluss sollen die Verwaltungskosten bis 2016 auf ein Niveau gesenkt werden, das 20 % unter dem Stand von 2004 liegt. Die neben der Organisationsreform im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen an der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sollen bereitsmit dem Inkrafttreten des Gesetzes Gültigkeit erlangen und nicht erst zum 1. Januar 2013.


DBV: Bundesträger ist der richtige Weg 

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf den Weg gebracht hat. Den Impuls dazu hatte das Präsidium des DBV im Herbst 2010 in Erfurt gegeben. Der DBV bekräftigt seine Überzeugung, dass ein eigenständiges agrarsoziales Sicherungssystem viele Vorteile biete. Daher sei eine Anpassung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger an den Strukturwandel in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Nur mit einem bundesweiten Träger ist es möglich, das System für die Zukunft stabil aufzustellen, heißt es beim DBV. Nun komme es darauf an, das System solidarisch auszugestalten und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen zu berücksichtigen. (AgE/dbv)

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