Sie fallen nach dem Willen des Binnenmarktausschusses des Europaparlaments nicht unter geplante neue EU-Regeln für die öffentliche Vergabe von Dienstleistungen. Der Ausschuss stimmte am Donnerstag über Vorschläge der
EU-Kommission ab. Das Plenum wird im April wahrscheinlich dem Votum des Ausschusses folgen. Danach beginnen Verhandlungen mit den EU-Ländern.
Die Abgeordneten haben damit die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission etwas entschärft. Ausgenommen seien nun «reine kommunale Wasserversorger», erläuterte die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen. «Mehrsparten-Unternehmen, die auch Wasserversorgung betreiben» müssten allerdings die neuen Regeln einhalten.
Verheyens Parteikollege Andreas Schwab erklärte: «Eine allgemeine Ausnahme des Wasserbereichs war nicht mehrheitsfähig, weil Wasserdienstleistungen seitens der Kommunen - nicht nur in Deutschland - schon heute teilprivatisiert sind.» Rettungsdienste seien hingegen ausdrücklich ausgenommen.
Der deutsche Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bleibt trotzdem in Alarmbereitschaft - auch angesichts der vom Ausschuss abgestimmten Fassung. «Die Umsetzung würde die Strukturen der kommunalen Wasserwirtschaft erheblich beeinträchtigen», sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. «Die kommunalwirtschaftliche Gestaltungsfreiheit der Kommunen wäre damit stark beschnitten.»
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, der den ursprünglichen Vorschlag eingereicht hatte, wehrte sich gegen diese Darstellung. «Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung», teilte Barnier mit. «Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt.»
Falls Leistungen ausgeschrieben würden, so liegt es der Kommission zufolge an den Kommunen, Kriterien für die Vergabe festzuschreiben. Dies könne neben dem Preis auch Qualität oder Umwelt- und Sozialstandards umfassen. Die Vorschläge sollten Rechtssicherheit schaffen.
Das sieht die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt ähnlich: «Tatsächlich geht es bei der Konzessionsrichtlinie nicht um die Privatisierung der Wasserversorgung wie in der öffentlichen Debatte fälschlicherweise behauptet. Ziel der Richtlinie ist es vielmehr für die Vergabe von Konzessionen Transparenz zu schaffen, soziale Standards einzubeziehen und Korruption zu bekämpfen.» Eine Privatisierung der Wasserversorgung lehnte aber auch Gebhardt ab. (dpa)