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06.06.2007 | 06:32 | Flächenstilllegung 

Miller ist für Abschaffung der Stilllegungspflicht

München - Anlässlich der Konferenz der Agrarminister am 1. Juni in Berlin hat sich Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller erneut für eine möglichst rasche Abschaffung der von der EU vorgegebenen Verpflichtung zur Flächenstilllegung ausgesprochen.

Grünland
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(c) proplanta
Eine Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung könne zusätzliche Produktionsflächen zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe zur schnelleren Erreichung der Klimaschutzziele mobilisieren, bringe zum anderen aber auch einen erheblichen Entbürokratisierungsschub für die Landwirtschaft und die nachgelagerten Bereiche, sagte der Minister. Angesichts der Herausforderungen des globalen Klimawandels, einer zunehmend spürbaren Abhängigkeit Europas von Energieimporten, der Chance für zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum und nicht zuletzt wegen der auf dem Nachhaltigkeitsgedanken beruhenden land- und forstwirtschaftlichen Produktion in Europa sei die Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung ein Gebot der Stunde.

Eine Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung bedeutet laut Miller keinen Bewirtschaftungszwang. Dort wo aus ökologischen oder wasserwirtschaftlichen Gründen eine Stilllegung sinnvoll ist, soll dies auch weiterhin erfolgen. Dies gilt auch für die Nutzung entsprechender Bracheprogramme.

In Bayern waren im Jahr 2006 rund 168 000 Hektar oder etwa acht Prozent der Ackerfläche stillgelegt. Auf etwa 49 000 Hektar dieser Ackerflächen werden nachwachsende Rohstoffe angebaut. Dies ist nach EU-Recht bereits jetzt möglich, unterliegt jedoch strengen und sehr bürokratischen Auflagen. Auf der derzeit in Bayern nicht bewirtschafteten Ackerfläche von etwa 120 000 Hektar könnte nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bei Unterstellung einer ausgewogenen Fruchtfolge eine Bioenergiemenge von umgerechnet 300 Millionen Liter Öläquivalent erzeugt werden. Dies entspricht 10 000 Lkw-Tankzügen. Damit ließe sich der ohnehin bereits hohe Anteil der Biomasse am Primärenergieverbrauch in Bayern sehr schnell von derzeit 4,4 auf fünf Prozent steigern. Es lohne sich daher, das Potenzial der verpflichtend stillgelegten Ackerfläche in Bayern künftig voll zu nutzen. Die Sorge vor einem zunehmenden Maisanbau sei unbegründet: Im Freistaat wurde 2006 nicht mehr Mais angebaut als Mitte der 80-er Jahre.

Einen wichtigen Grund, warum bisher nicht bereits mehr Landwirte auf den stillgelegten Flächen nachwachsende Rohstoffe angebaut haben, sieht Miller in dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand. So müssen bisher beim Anbau nachwachsender Rohstoffe auf obligatorisch stillgelegten Flächen ein rechtskräftiger Anbau- und Abnahmevertrag geschlossen, Kopien dieser Verträge den zuständigen Behörden vorgelegt, Anbauerklärungen erstellt und abgegeben, eine Kaution beim Abnehmer hinterlegt, voraussichtliche Ertragserwartungen angegeben, nach der Ernte die Erntemenge mitgeteilt und Nachweise über die Erfüllung der Ablieferungsverpflichtung vorgelegt werden.

Zwar hat die EU für 2008 hierzu Erleichterungen angekündigt, mit einer Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung wären diese aber gänzlich hinfällig. Nicht unterschätzt werden darf laut Miller auch der Aufwand für den notwendigen Datenabgleich zwischen den Bundesländern und für die immer wiederkehrenden Genehmigungsprozeduren zur Nutzung dieser Flächen, zum Beispiel bei Futterknappheit.

Die Stilllegungsverpflichtung ist nach Überzeugung des Ministers insgesamt nicht mehr zeitgemäß und mit den Prinzipien einer größeren Marktorientierung in der Landwirtschaft nicht vereinbar. Ziel müsse es sein, den Landwirten wieder mehr Entscheidungsfreiheiten über die Verwertung ihrer Produkte zu überlassen. Miller sieht gute Chancen, dass die EU-Kommission seinen Forderungen Rechnung tragen wird. (PM)
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