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18.09.2017 | 14:50 | Badischer Weinbauverband 

Minister Peter Hauk plädiert für die Sicherung des heimischen Weinbaus

Stuttgart - „Durch den Klimawandel werden Wetterextreme in ihrer Häufigkeit und Heftigkeit zunehmen.

Minister Peter Hauk
(c) proplanta
Die Spätfröste vom April dieses Jahres zeigen uns, worauf wir uns im Weinbau künftig wohl verstärkt einstellen müssen. Ziel der Landesregierung ist es, die Existenz des heimischen Weinbaus trotz der Änderungen des Klimas langfristig zu sichern. Daran arbeiten wir gemeinsam mit der Branche“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (18. September) in Kippenheim, Ortsteil Schmieheim (Ortenaukreis). Letztendlich gehe es auch darum, einmalige Kulturlandschaften zu erhalten und Weine aus dem Südwesten als authentische Genußbotschafter weiterzuentwickeln.

„Da auch der Weinbau viele Klimarisiken zu bewältigen hat, muss die Risikovorsorge einen breiteren Raum als bisher einnehmen. Alle Möglichkeiten der betrieblichen Schadensbeschränkung sind dabei zu prüfen und zu nutzen. Klar ist allerdings auch, dass die Betriebe bei der Bewältigung dieser Aufgaben auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind“, erklärte der Minister. Insgesamt müssten die Rahmenbedingungen für die Winzer verbessert werden und eine Lösung ‚aus einem Guss‘ angestrebt werden.

Mögliche Bausteine hierfür seien technische Vermeidungsstrategien, das Schaffen von finanziellen Fonds, die im Schadensfall herangezogen werden könnten, sowie Versicherungslösungen und Versicherungsbeihilfen. Mehrere Varianten würden derzeit geprüft. „Wir stehen derzeit in intensivem Kontakt mit dem Bund, anderen Ländern und der Versicherungswirtschaft und loten aus, welche tragfähigen Lösungen für unseren Agrarsektor denkbar wären“, sagte der Minister. Auch könnten durch die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage witterungsbedingte Ernteausfälle von den Betrieben besser verkraftet werden.

Verwaltungsverfahren Frosthilfe angelaufen

Mit Blick auf die Bewältigung der Frostschäden vom April dieses Jahres könnten die betroffenen Betriebe noch bis zum 30. Oktober entsprechende Anträge stellen. Nach Feststellung der tatsächlichen Schadenssumme müsse der Landtag über die finanziellen Mittel entscheiden, die am Ende ausbezahlt werden könnten.

Die Hilfe des Landes wird dann Anfang 2018 ausbezahlt, da die notwendigen Landesmittel erst im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt werden können. „Wir streben an, den Betroffenen zur Existenzsicherung bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens über einen Zuschuss auszugleichen“, sagte der Minister. Dem Ministerium seien im Gesamtverfahren klare Grenzen gesetzt, und am Ende könne das Land nur eine Hilfe zur Existenzsicherung geben. Daher könnten nicht alle Schäden ausglichen werden.

Neue Steillagenförderung im Weinbau

„Bereits ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 kann die Absicht der Betriebe zur Teilnahme am Förderprogramm bei den unteren Landwirtschaftsbehörden angezeigt werden. Anträge können dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt werden. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Der Einstieg ist auch in den Folgejahren möglich“, erklärte der Minister.

Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb sei beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspreche. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Landtag im Haushalt 2018/19 sei eine Förderung von bis zu 3.000 Euro je Hektar und Jahr vorgesehen.
mlr-baden-württemberg
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