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18.03.2008 | 07:35 | Verbraucherinformationsgesetz 

Namensnennung bei kleinem Verstoß gegen Lebensmittelrecht gefordert

Stuttgart - Schon bei kleineren Verstößen eines Restaurants oder Supermarkts gegen das Lebensmittelgesetz sollen Verbraucher nach dem Willen von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) von den Behörden Informationen erhalten.

Peter Hauk
Peter Hauk (c) proplanta
Das neue Verbraucherinformationsgesetz, das im Mai dieses Jahres in Kraft tritt, reiche dafür jedoch nicht aus. «Ich hätte mir vorstellen können, dass man mit dem Instrument der Verbraucherinformation offensiver umgeht», sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse- Agentur dpa in Stuttgart.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Behörden erst bei erheblicher Verbrauchertäuschung oder Gesundheitsgefährdung aktiv Namen nennen dürfen. Erhebliche Verstöße sind beispielsweise, wenn Lebensmittel umetikettiert werden. Bei kleinen Verstößen, die mit Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, dürfen die Behörden hingegen den Schuldigen nicht nennen. «Das ist etwas, was wir gerne verbessert hätten», sagte Hauk. Baden-Württemberg habe dem Gesetz lediglich zugestimmt, weil es im Grundsatz eine Verbesserung der Information der Verbraucher sei. So war eine Namensnennung bislang vollkommen ausgeschlossen, weil sie unter das Aktengeheimnis fiel.

Der Minister hält das neue Gesetz zudem für zu bürokratisch. «Die Verbraucher bekommen zwar Auskunft, aber nicht sofort», sagte er. Denn solange keine akute Gefahr bestehe, müsse das betroffene Unternehmen erst angehört werden. «Die Behörden müssen erst fragen, ob Geschäftsgeheimnisse dagegensprechen», sagte Hauk. Zudem müssten alle Anfragen schriftlich gestellt und bearbeitet werden. (dpa)
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