Neu ist vor allem eine erweiterte Gebietskulisse: Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern können nun eine ILE-Förderung beantragen. Bis 2013 stehen für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen 422 Mio. Euro zur Verfügung.
(smul) Bisher LAG die Grenze für eine mögliche ILE-Förderung bei 2.000 Einwohnern. „Von dieser Ausdehnung profitieren weit über eine halbe Millionen Sachsen in 365 Orten“, sagte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer am 14. August in Beilrode im Landkreis Nordsachsen. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus der alten Richtlinie haben wir speziell für Sachsen wichtige Punkte ergänzt“, so Kupfer weiter.
Alle förderfähigen Gemeinden können ab sofort statt bisher maximal 25.000 Euro nun bis zu 100.000 Euro für kleinere touristische Infrastrukturmaßnahmen erhalten. „Damit helfen wir in noch stärkerem Maße bei der Schaffung von Lehr- und Erlebnispfaden, von Spiel-, Park- und Rastplätzen für Touristen“, erklärte der Minister. Außerdem werden die Fördersätze für soziale und kulturelle Einrichtungen von bisher maximal 55 Prozent auf jetzt 65 Prozent angehoben.
Eine weitere Neuerung ist die Förderung beim Ausbau bisher leerstehender ländlicher Häuser und Höfe. Bei einer Nutzung als Hauptwohnsitz wird zukünftig nicht nur die Außensanierung, sondern auch der Innenausbau finanziell unterstützt. Auch der kommunale Straßenausbau wird mit der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ weiterhin gefördert. „Ich hoffe, dass diese umfangreichen Möglichkeiten schnellstmöglich angenommen werden und der Ländlichen Entwicklung in Sachsen einen weiteren Schub verleihen“, appellierte der Minister.
Die Förderanträge können ab sofort bei den zuständigen Landratsämtern abgegeben werden. Weitere Informationen auf den Seiten des
Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (dvs)