Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
09.07.2013 | 07:34 | Zugmaschinen 

Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für Land- und Forstwirtschaft verbessert

Berlin - Mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrs­rechtlicher Vorschriften hat der Bundesrat auch eine Reihe von Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen.

Zugmaschine
(c) proplanta
Für den Deutschen Bauernverband werden damit langjährige Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes umgesetzt und Benachteiligungen zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft abgebaut.

Künftig sind auch bei lof-Zugmaschinen mit Anhängern Zuglängen von 18,75 Meter zulässig. Gegenüber den Gesamtlängen von entsprechenden LKW-Zügen sind die land- und forstwirtschaftlichen Transporte künftig nicht mehr benachteiligt. Bei Gleiskettenfahrzeugen wurde das zulässige Gesamtgewicht auf 32 t erhöht.

Die 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO, die den Einsatz bodenschonender Reifen in der Landwirtschaft ermöglicht, wird an den Stand der Technik angepasst. Die zulässige Breite von bis zu 3,00 Metern gilt jetzt auch für Gleiskettenfahrzeuge. Neu ist die Pflicht zum Mitführen und Tragen von Warnwesten ab dem 1. Juli 2014, auch bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen. Inkrafttreten werden die neuen Regelungen voraussichtlich am 1. August. (dbv)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger