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20.02.2020 | 14:58 | Lebensmittelüberwachung 

Streit über neue Lebensmittelkontrollbehörde geht weiter

München - Nach juristischem geht nun der politische Streit über die Lebensmittelkontrollbehörde KBLV weiter: Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sieht die Behörde mit einer geplanten Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlage nun auf juristisch sicheren Beinen.

Streit neue Lebensmittelbehörde
Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe in Bayern sorgt seit langem für viele Diskussionen - zuletzt auch vor Gericht. Das Ministerium sieht die Sache aber nun als beendet an. (c) proplanta
Damit werde Kritik des Verwaltungsgerichtshofs geheilt sein, sagte Glauber am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags. Das Thema werde damit auch erst einmal erledigt sein. Die Opposition warf Glauber dagegen vor, den Landtag zu umgehen, und zweifelte die Rechtssicherheit der geplanten Neuregelung an.

Die «Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen» (KBLV) hatte Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittelskandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV. Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe etwa aus Niederbayern und der Oberpfalz.

Und tatsächlich stellte der Verwaltungsgerichtshof zuletzt fest, aus der Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit der KBLV regelt, gehe nicht ausreichend hervor, welche Betriebe die Behörde genau kontrollieren soll. Das soll mit der geänderten Verordnung klargestellt werden. Glauber betonte, die neue Behörde an sich sei vom Gericht nicht infrage gestellt worden. Die Kritik der Opposition wies er zurück, sprach von einer Debatte über «verwaltungsjuristische Feinheiten». «Ich lasse mich von Ihnen nicht politisch vorführen», sagte er.

Rosi Steinberger (Grüne) sagte, es sei der Opposition immer darum gegangen, dass die Behörde auf rechtssicherem Boden stehe. Sie zweifelte an, dass Glauber ohne eine Gesetzesänderung, die im Landtag beschlossen werden müsste, auskommt, um die gerichtlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch Florian von Brunn (SPD) warnte, Rechtssicherheit werde es nur mit Beteiligung des Landtags geben.
dpa/lby
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