Die Anhörung unter anderem zum Gebäudeenergiegesetz solle am Montag kommender Woche stattfinden, schlägt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag vor - aber nur, wenn die konkreten Änderungen unter anderem am
Heizungsgesetz bis 12 Uhr an diesem Mittwoch vorlägen. Einen entsprechenden Antrag reichte die Fraktion für eine Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie an diesem Dienstag ein.
Der von der CDU/CSU eingeforderte Zeitplan wäre de facto nicht zu halten, da Vertreter der Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP am Montag immer noch um Details rangen - allerdings ist auch zu erwarten, dass die Regierungsfraktionen den Antrag ablehnen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) soll überarbeitet werden - wie genau, hat die Koalition aber nur in groben Zügen vereinbart.
Der klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), sagte, eine Abstimmung in der kommenden Woche zum Heizungsgesetz sei ohne Klarheit über die Wärmeplanung faktisch unmöglich. Das Gebäudeenergiegesetz soll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Dabei soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Eine überarbeitete Version des Gesetzes zur Wärmeplanung ist nach Angaben einer Sprecherin des Bauministeriums aber erst nach der Sommerpause zu erwarten, weil hier Änderungen am Gebäudeenergiegesetz und aus einer Anhörung von Ländern und Verbänden einfließen sollten.
Jung kritisierte: «Wenn die Ampel nun endlich mit ihren konkreten Gesetzestexten um die Ecke kommt, wird das für alle offenbar: Wo die neuen Heizungspflichten auf das Fundament des Wärmeplanungsgesetzes aufbauen sollen, klafft bislang nur eine trübe Baugrube.» Er verlangte, dass die Ampel nach der Sommerpause «ein praxistaugliches Gesamtkonzept von Wärmeplanung und Gebäudeenergie» vorlegen solle.