24.04.2009 | 15:35 | Agrarsubventionen
Veröffentlichung von Agrarsubventionsempfängern in Schleswig-Holstein ist ausgesetztKiel - Die Veröffentlichung von Agrarsubventionsempfängern ist in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestern mit. |
(c) proplanta "Wir reagieren damit auf mehrere entsprechende Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte, denen zufolge die Daten vorerst nicht veröffentlicht werden dürfen", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher zur Begründung.
Für den 30. April 2009 war geplant, weitere Daten von Subventionsempfängern im Internet zu veröffentlichen. Bereits am 27. Februar 2009 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden jedoch ein Klageverfahren gegen die Veröffentlichung der Daten ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Anschließend hatten mehrere Verwaltungsgerichte in dem genannten Sinne entschieden, und es liegen auch Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig vor: In drei Musterverfahren hatte das Gericht über die Anträge einer natürlichen Person, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer Landwirtschaftlichen Betriebsgesellschaft mbH entschieden. Die Daten dieser Agrarsubventionsempfänger dürfen danach bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorläufig nicht veröffentlicht werden.
Landwirtschaftsminister von Boetticher hat die Beschlüsse des Schleswiger Verwaltungsgerichts daher jetzt auf alle schleswig-holsteinischen Empfänger von Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) übertragen. Damit werden bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine in Schleswig-Holstein geleisteten Zahlungen aus diesen Fonds veröffentlicht, mit Ausnahme der Zahlungen, die das Land Schleswig-Holstein selbst als Empfänger erhalten hat. (PD)
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