Im Dezember 2007 hatten die Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten bereits eine politische Einigung erzielt. Die Änderungen werden ein Gleichgewicht auf dem
Weinmarkt herstellen und kostspielige Marktinterventionsmaßnahmen abschaffen. Damit können Haushaltsmittel für offensivere Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weine verwendet werden.
Die Reform sieht eine rasche Umstrukturierung des Weinsektors vor. Sie umfasst eine freiwillige dreijährige Rodungsregelung, um wettbewerbsschwachen Erzeugern eine Alternative zu bieten und keinen überschüssigen und nicht wettbewerbsfähigen Wein mehr auf den Markt gelangen zu lassen. Subventionen für die Dringlichkeitsdestillation und die Destillation zu Trinkalkohol werden schrittweise abgeschafft. Die in nationalen Finanzrahmen zur Verfügung gestellten Mittel können für Maßnahmen wie die
Absatzförderung für Wein auf Drittlandmärkten, Innovation sowie die Umstrukturierung und Modernisierung von Rebflächen und Kellereien verwendet werden.
Die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel äußerte sich wie folgt: „Jetzt können wir die letzten Vorbereitungen auf den Weg bringen für das Inkrafttreten der neuen Regelung im August. Statt Haushaltsmittel für den Absatz unerwünschter Überschüsse verschwenden zu müssen, können wir uns dank der Reform künftig darauf konzentrieren, unseren Konkurrenten entgegenzutreten und Marktanteile zurückzugewinnen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten die verfügbaren neuen Instrumente gut einsetzen werden.“
Die Reform wird den Umweltschutz in den Weinanbaugebieten gewährleisten, traditionelle und fest etablierte Qualitätspolitiken erhalten und die Etikettierungsregelung vereinfachen. Sie kommt damit sowohl den Erzeugern als auch den Verbrauchern zugute kommen. Das sehr restriktive Pflanzrechtesystem wird auf EU-Ebene gleichfalls ab 1. Januar 2016 abgeschafft. Die Europäische Kommission wird sich nunmehr daran machen, die Durchführungsvorschriften zu erlassen, damit die Reform am 1. August 2008 in Kraft treten kann. (PD)