(c) proplanta Dies wurde anlässlich der Beratungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. November 2015 beschlossen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begrüßt diese Entscheidung. „Die Erhöhung der Bundesmittel auf insgesamt nun 178 Millionen Euro für 2016 wird unsere Beitragszahler in der Berufsgenossenschaft entlasten. Die Senkungsquote wird von zuletzt 20,5 auf rund 36 Prozent steigen“, so der alternierende Vorstandsvorsitzende der SVLFG Leo Blum.
Der Bundeszuschuss wird durch die SVLFG den berechtigten landwirtschaftlichen Unternehmern im Rahmen der Abrechnung der Berufsgenossenschaftsbeiträge am 15. September 2016 gutgeschrieben. Der höhere Bundesmittelanteil wird mit den noch offenen Beitragsforderungen – nach Abzug der individuell geleisteten Vorschusszahlungen – verrechnet.
Die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer finanziell zu entlasten.
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